3000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 14. Minute des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 18. März 2016 wurden im Hallenser Zuschauerblock mehrere rote Rauchkörper gezündet. Während der Halbzeitpause bestiegen Hallenser Zuschauer den Zaun zum Pufferblock und rüttelten so am Zaun, dass sich das Fluchttor öffnete. Polizisten, die den Pufferblock absicherten, wurden mit Bier und anderen Flüssigkeiten beschüttet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 14. Minute des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 18. März 2016 wurden im Hallenser Zuschauerblock mehrere rote Rauchkörper gezündet. Während der Halbzeitpause bestiegen Hallenser Zuschauer den Zaun zum Pufferblock und rüttelten so am Zaun, dass sich das Fluchttor öffnete. Polizisten, die den Pufferblock absicherten, wurden mit Bier und anderen Flüssigkeiten beschüttet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.