Gefahr für Vereine? Antworten zur Mikroplastik-Diskussion

Der DFB und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben gemeinsam eine zweite Stellungnahme bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der Konsultation zum Beschränkungsvorschlag von Mikroplastik eingereicht. Die angedachte Mikroplastik-Einschränkung in der EU beschäftigt den DFB und zahlreiche Amateurvereine, die mit ihren Kunstrasenplätzen betroffen sein könnten. Wie sieht der aktuelle Stand aus? Was wären mögliche Auswirkungen? Was müssen Vereine jetzt wissen und beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Um was geht es genau?

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki prüft im Auftrag der EU-Kommission, ob die Verwendung von bestimmten Füllmaterialien aus Kunststoff auf Kunststoffrasenplätzen eingeschränkt oder verboten werden soll, um die Abgabe von Mikroplastik in die Umwelt zu reduzieren. Dazu gehört das häufig verwendete Kunststoffgranulat. Es besteht bei der ECHA die Befürchtung, dass die Füllmaterialien ausgetragen werden und dadurch über den Boden, das Grundwasser und die Kanalisation in die Nahrungskette gelangen. Wichtig: Es geht keineswegs um ein generelles Verbot von Kunstrasenspielfeldern, sondern ausschließlich um das Füllmaterial mit Bestandteilen aus Mikroplastik. Die Europäische Kommission hat dies in einer Mitteilung noch einmal ausdrücklich betont.

Welche Probleme ergeben sich daraus für den Fußball und seine Vereine?

Auf vielen Kunstrasenplätzen in Deutschland werden verschiedene Arten von kunststoffbasierten Füllmaterialien verwendet. Sollte deren Nutzung verboten werden, müsste das Füllmaterial auf den betroffenen Plätzen ausgetauscht werden, um das Spielfeld weiter nutzen zu können. Der Austausch des Füllmaterials verursacht nicht unerhebliche Kosten, bundesweit würde mit Austauschkosten von vielen Millionen Euro gerechnet. Die meisten Vereine und auch viele Kommunen könnten die erforderlichen Kosten für den Austausch des Materials kurzfristig nicht tragen. Außerdem weist die Industrie darauf hin, dass in manchen Fällen ein Austausch nicht ohne Qualitätsverlust möglich ist. Zudem könnten kurzfristig ggf. Lieferengpässe entstehen.

Wie ist der aktuelle Stand, ist das alles schon sicher?

Das öffentliche Konsultationsverfahren der ECHA lief bis Ende September 2019. Der DOSB, die UEFA, der DFB und die meisten Fußball-Landesverbände haben gegenüber der ECHA darauf hingewiesen, welche negativen Auswirkungen ein kurzfristiges Verbot der Nutzung von Füllmaterialien aus Kunststoff für das Training und den Spielbetrieb hätte. Viele hunderttausend Sportler und Sportlerinnen, vor allem Kinder und Jugendliche, wären betroffen. Daher fordert der DFB in der Diskussion einen klaren Blick auf die Belange des Sports und dessen gesellschaftspolitische Bedeutung und Wichtigkeit. Außerdem ist der DFB bestrebt, der ECHA durch valides Datenmaterial nachzuweisen, dass der jährliche Austrag von Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen in Deutschland erheblich geringer ist als bisher angenommen. Es gibt aktuell keine Erhebung, die verlässliche Zahlen dazu liefert, wie groß die Menge des auf Kunstrasenplätzen freigesetztem Mikroplastiks tatsächlich ist.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Nach Abschluss der Anhörungsphase befasst sich die ECHA weiter mit der Thematik, gleicht in verschiedenen Ausschüssen ihre eigenen Erkenntnisse mit den Stellungnahmen der einzelnen EU-Mitgliedsländer sowie der verschiedenen Industrie- und Sportverbände ab und diskutiert darüber, ob sie der Europäischen Kommission tatsächlich ein Verbot der Verwendung und des Inverkehrbringens von Kunststoffgranulat vorschlagen wird. Die ECHA hat hierbei gesellschaftliche, ökonomische und umweltpolitische Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass die ECHA in den ersten Monaten des Jahres 2020 der EU-Kommission das Ergebnis ihrer Untersuchungen vorlegt und einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Wie die EU-Kommission damit verfährt, ist aktuell nicht absehbar.

Welche Haltung hat der DFB?

Als Mitglied der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) geleiteten AG Mikroplastik mit Mitgliedern aus Sportverbänden und der Wissenschaft bekennt sich der DFB dazu, dass Sportanlagen möglichst umweltfreundlich betrieben werden. Er sieht daher langfristig die Aufgabe, die heute noch genutzten Füllmaterialien aus Kunststoff durch andere Produkte zu ersetzen oder Füllmaterialien gänzlich überflüssig zu machen. Hier ist die Industrie gefordert.

Ein Verzicht auf Kunstrasenplätze ist für den DFB keine Lösung. Im Vergleich mit Naturrasenspielfeldern bieten Kunstrasenplätze deutlich umfangreichere Nutzungsmöglichkeiten. Ohne Kunstrasenplätze könnte vor allem in größeren Städten und Gemeinden kein annähernd ausreichendes Fußballangebot gewährleistet werden.

Dazu ein Rechenbeispiel: Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 2000 Stunden pro Jahr für einen und einer angenommenen Nutzungsdauer von 800 Stunden pro Jahr für einen Naturrasenplatz könnte die wegen eines möglichen Verbots der Inverkehrbringung und der Verwendung von Kunststoffgranulat wegfallende Nutzungsdauer für die aktuell rund 5.000 Kunstrasenplätze in Deutschland nur durch den Neubau von ca. 12.500 Naturrasenplätzen ersetzt werden.

Nicht akzeptabel wäre, wenn durch ein kurzfristiges Verbot der geregelte Trainings- und Spielbetrieb vielerorts gefährdet wäre. Aus Sicht des DFB muss ein langfristig angelegter Übergang geschaffen werden. Der Sportbetrieb sowie die wirtschaftliche Situation der betroffenen Vereine sind bestmöglich zu berücksichtigen. Dazu gehören ein Bestandsschutz und umfassende Übergangsregelungen für im Betrieb befindliche Plätze, die vom möglichen Verbot von Plastik-Einstreumaterial betroffen wären. Eine möglichst kostenneutrale Lösung für die Vereine und Kommunen wäre zu gewährleisten.

Der DFB will in den kommenden Monaten einen Handlungsleitfaden für Vereine mit einfach umsetzbaren Maßnahmen erarbeiten, durch die der Austrag von Kunststoffgranulat in die Umwelt auch im laufenden Sportbetrieb deutlich reduziert werden kann. Es existieren bereits sinnvolle Risikomanagementsysteme und organisatorische Maßnahmen für den Betrieb von Kunstrasenplätzen. Die EU sollte darauf hinwirken, dass entsprechende bauliche Maßnahmen zum Standard für die Nachrüstung von Kunststoffrasenflächen in allen EU-Mitgliedstaaten gemacht werden.

Beim Neubau von Plätzen sollte auf kunststoffbasierte Füllstoffe verzichtet werden. Im Dialog mit den Kunststoffrasen-Herstellern sind die jeweils besten Alternativen herauszuarbeiten. Sollte sich der Bau eines Kunststoffrasenplatzes dadurch verteuern, wären durch die öffentliche Hand entsprechend zusätzliche Mittel bereitzustellen.

Zuletzt war von sechs Jahren Übergangszeit die Rede – reicht das?

In der Regel können Kunststoffrasenplätze zwischen zwölf und 15 Jahren genutzt werden. Daher ist eine Übergangsfrist von sechs Jahren zu kurz. Gleichwohl bleibt zu prüfen, ob bei Plätzen mit einer langen Restnutzungsdauer ein kompletter Austausch des Füllmaterials bei passender Gelegenheit wirtschaftlich verträglich und umweltpolitisch angebracht erscheint.

Worauf muss ein Verein jetzt achten?

Vereine mit älteren Kunstrasenplätzen: ​Ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Austrag von Füllmaterialien ist es, die Plätze intensiv nach den Vorgaben der Hersteller zu pflegen. Das kann die jährliche Nachfüllmenge erheblich reduzieren. Sofern die notwendigen Maschinen dafür nicht zur Verfügung stehen, sollte mit den Gemeinde- und Stadtverwaltungen die Anschaffung dieser Maschinen nachgeholt werden. Kunstrasenplätze benötigten intensive Pflege und Instandhaltung durch geschultes Personal.

Bei Plätzen, die noch mit Granulat aus recycelten Altreifen (SBR) verfüllt sind, ist zu prüfen, ob ein bevorzugter Austausch des Materials durch andere Füllstoffe oder eine vorgezogene Sanierung des Platzes möglich ist. SBR-Granulat gilt als besonders umweltschädigend, kommt in Deutschland aber nur noch selten zum Einsatz.

Vereine, die erst in jüngerer Vergangenheit einen Kunstrasenplatz gebaut oder saniert haben: Auch hier gilt: Ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Austrag von Füllmaterialien ist es, die Plätze intensiv nach den Vorgaben der Hersteller zu pflegen. Das kann die jährliche Nachfüllmenge erheblich reduzieren. Bei neueren Kunstrasenplätzen, die noch viele Jahre genutzt werden können, ist zu prüfen, ob durch verschiedene manuelle Schutzmaßnahmen der Austrag von Mikroplastik verringert werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Vorrichtungen, mit denen Schuhe bei Verlassen der Spielfelder von Mikroplastik gereinigt werden können, oder Einrichtungen rund um die Spielfelder, die verhindern, dass Mikroplastik über Regenwasser in die Umwelt gelangt. Zusammen mit den örtlichen Kommunen können hier die Hersteller Beratung leisten und auch Aussagen über mögliche Kosten treffen.

Vereine, die einen neuen Kunstrasen bzw. eine Sanierung planen: Zusammen mit den Kommunen, Landschaftsarchitekten und Kunstrasen-Herstellern ist nach bestmöglichen Lösungen zu suchen. Kunststoffbasiertes Granulat sollte unabhängig vom Ausgang des ECHA-Verfahrens nicht mehr zum Einsatz kommen. Einige Bundesländer haben aus Gründen des Umweltschutzes die Förderung/Bezuschussung von Plätzen mit Kunststoffgranulat bereits eingestellt. Das Bekenntnis des Sports, nachhaltig zu agieren, gebietet es, entsprechend zu handeln.

Welche Alternativen gibt es?

Die ECHA nennt alternative Füllstoffe als mögliche Lösung für eine Reduzierung des Austrags von Kunststoffgranulaten, dazu gehören z.B. Kork, Quarzsand oder biologisch abbaubare Granulate.

Nach Kenntnis des DFB kann Kork jedoch (noch) nicht flächendeckend verwendet werden, da er zum einen EU-weit als Rohstoff nur begrenzt zur Verfügung steht und zum anderen wegen Ausschwemmung nach starken Regenfällen als Füllstoff weniger geeignet ist. Kork verschleißt zudem schneller und erfordert einen erhöhten Reinigungs- und Pflegeaufwand der Plätze. Aufgrund der erhöhten Nachfrage würden zudem der Preis für Kork als Füllstoff steigen.

Quarzsand bringt eine erhöhte Verletzungsgefahr (z.B. schwere Hautabschürfungen) mit sich, besitzt andere Spieleigenschaften (z.B. Ballsprungverhalten, Drehvermögen und Gleitverhalten) und verfügt über eine geringere Dämpfung.

Biologisch abbaubare Füllstoffe befinden sich erst in der Erprobungsphase. Bisherige Erfahrungswerte lassen noch keine Schlüsse zu, ob sie als Ersatz für Gummigranulate in Frage kommen.

[dfb]

Der DFB und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben gemeinsam eine zweite Stellungnahme bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der Konsultation zum Beschränkungsvorschlag von Mikroplastik eingereicht. Die angedachte Mikroplastik-Einschränkung in der EU beschäftigt den DFB und zahlreiche Amateurvereine, die mit ihren Kunstrasenplätzen betroffen sein könnten. Wie sieht der aktuelle Stand aus? Was wären mögliche Auswirkungen? Was müssen Vereine jetzt wissen und beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Um was geht es genau?

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki prüft im Auftrag der EU-Kommission, ob die Verwendung von bestimmten Füllmaterialien aus Kunststoff auf Kunststoffrasenplätzen eingeschränkt oder verboten werden soll, um die Abgabe von Mikroplastik in die Umwelt zu reduzieren. Dazu gehört das häufig verwendete Kunststoffgranulat. Es besteht bei der ECHA die Befürchtung, dass die Füllmaterialien ausgetragen werden und dadurch über den Boden, das Grundwasser und die Kanalisation in die Nahrungskette gelangen. Wichtig: Es geht keineswegs um ein generelles Verbot von Kunstrasenspielfeldern, sondern ausschließlich um das Füllmaterial mit Bestandteilen aus Mikroplastik. Die Europäische Kommission hat dies in einer Mitteilung noch einmal ausdrücklich betont.

Welche Probleme ergeben sich daraus für den Fußball und seine Vereine?

Auf vielen Kunstrasenplätzen in Deutschland werden verschiedene Arten von kunststoffbasierten Füllmaterialien verwendet. Sollte deren Nutzung verboten werden, müsste das Füllmaterial auf den betroffenen Plätzen ausgetauscht werden, um das Spielfeld weiter nutzen zu können. Der Austausch des Füllmaterials verursacht nicht unerhebliche Kosten, bundesweit würde mit Austauschkosten von vielen Millionen Euro gerechnet. Die meisten Vereine und auch viele Kommunen könnten die erforderlichen Kosten für den Austausch des Materials kurzfristig nicht tragen. Außerdem weist die Industrie darauf hin, dass in manchen Fällen ein Austausch nicht ohne Qualitätsverlust möglich ist. Zudem könnten kurzfristig ggf. Lieferengpässe entstehen.

Wie ist der aktuelle Stand, ist das alles schon sicher?

Das öffentliche Konsultationsverfahren der ECHA lief bis Ende September 2019. Der DOSB, die UEFA, der DFB und die meisten Fußball-Landesverbände haben gegenüber der ECHA darauf hingewiesen, welche negativen Auswirkungen ein kurzfristiges Verbot der Nutzung von Füllmaterialien aus Kunststoff für das Training und den Spielbetrieb hätte. Viele hunderttausend Sportler und Sportlerinnen, vor allem Kinder und Jugendliche, wären betroffen. Daher fordert der DFB in der Diskussion einen klaren Blick auf die Belange des Sports und dessen gesellschaftspolitische Bedeutung und Wichtigkeit. Außerdem ist der DFB bestrebt, der ECHA durch valides Datenmaterial nachzuweisen, dass der jährliche Austrag von Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen in Deutschland erheblich geringer ist als bisher angenommen. Es gibt aktuell keine Erhebung, die verlässliche Zahlen dazu liefert, wie groß die Menge des auf Kunstrasenplätzen freigesetztem Mikroplastiks tatsächlich ist.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Nach Abschluss der Anhörungsphase befasst sich die ECHA weiter mit der Thematik, gleicht in verschiedenen Ausschüssen ihre eigenen Erkenntnisse mit den Stellungnahmen der einzelnen EU-Mitgliedsländer sowie der verschiedenen Industrie- und Sportverbände ab und diskutiert darüber, ob sie der Europäischen Kommission tatsächlich ein Verbot der Verwendung und des Inverkehrbringens von Kunststoffgranulat vorschlagen wird. Die ECHA hat hierbei gesellschaftliche, ökonomische und umweltpolitische Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass die ECHA in den ersten Monaten des Jahres 2020 der EU-Kommission das Ergebnis ihrer Untersuchungen vorlegt und einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Wie die EU-Kommission damit verfährt, ist aktuell nicht absehbar.

Welche Haltung hat der DFB?

Als Mitglied der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) geleiteten AG Mikroplastik mit Mitgliedern aus Sportverbänden und der Wissenschaft bekennt sich der DFB dazu, dass Sportanlagen möglichst umweltfreundlich betrieben werden. Er sieht daher langfristig die Aufgabe, die heute noch genutzten Füllmaterialien aus Kunststoff durch andere Produkte zu ersetzen oder Füllmaterialien gänzlich überflüssig zu machen. Hier ist die Industrie gefordert.

Ein Verzicht auf Kunstrasenplätze ist für den DFB keine Lösung. Im Vergleich mit Naturrasenspielfeldern bieten Kunstrasenplätze deutlich umfangreichere Nutzungsmöglichkeiten. Ohne Kunstrasenplätze könnte vor allem in größeren Städten und Gemeinden kein annähernd ausreichendes Fußballangebot gewährleistet werden.

Dazu ein Rechenbeispiel: Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 2000 Stunden pro Jahr für einen und einer angenommenen Nutzungsdauer von 800 Stunden pro Jahr für einen Naturrasenplatz könnte die wegen eines möglichen Verbots der Inverkehrbringung und der Verwendung von Kunststoffgranulat wegfallende Nutzungsdauer für die aktuell rund 5.000 Kunstrasenplätze in Deutschland nur durch den Neubau von ca. 12.500 Naturrasenplätzen ersetzt werden.

Nicht akzeptabel wäre, wenn durch ein kurzfristiges Verbot der geregelte Trainings- und Spielbetrieb vielerorts gefährdet wäre. Aus Sicht des DFB muss ein langfristig angelegter Übergang geschaffen werden. Der Sportbetrieb sowie die wirtschaftliche Situation der betroffenen Vereine sind bestmöglich zu berücksichtigen. Dazu gehören ein Bestandsschutz und umfassende Übergangsregelungen für im Betrieb befindliche Plätze, die vom möglichen Verbot von Plastik-Einstreumaterial betroffen wären. Eine möglichst kostenneutrale Lösung für die Vereine und Kommunen wäre zu gewährleisten.

Der DFB will in den kommenden Monaten einen Handlungsleitfaden für Vereine mit einfach umsetzbaren Maßnahmen erarbeiten, durch die der Austrag von Kunststoffgranulat in die Umwelt auch im laufenden Sportbetrieb deutlich reduziert werden kann. Es existieren bereits sinnvolle Risikomanagementsysteme und organisatorische Maßnahmen für den Betrieb von Kunstrasenplätzen. Die EU sollte darauf hinwirken, dass entsprechende bauliche Maßnahmen zum Standard für die Nachrüstung von Kunststoffrasenflächen in allen EU-Mitgliedstaaten gemacht werden.

Beim Neubau von Plätzen sollte auf kunststoffbasierte Füllstoffe verzichtet werden. Im Dialog mit den Kunststoffrasen-Herstellern sind die jeweils besten Alternativen herauszuarbeiten. Sollte sich der Bau eines Kunststoffrasenplatzes dadurch verteuern, wären durch die öffentliche Hand entsprechend zusätzliche Mittel bereitzustellen.

Zuletzt war von sechs Jahren Übergangszeit die Rede – reicht das?

In der Regel können Kunststoffrasenplätze zwischen zwölf und 15 Jahren genutzt werden. Daher ist eine Übergangsfrist von sechs Jahren zu kurz. Gleichwohl bleibt zu prüfen, ob bei Plätzen mit einer langen Restnutzungsdauer ein kompletter Austausch des Füllmaterials bei passender Gelegenheit wirtschaftlich verträglich und umweltpolitisch angebracht erscheint.

Worauf muss ein Verein jetzt achten?

Vereine mit älteren Kunstrasenplätzen: ​Ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Austrag von Füllmaterialien ist es, die Plätze intensiv nach den Vorgaben der Hersteller zu pflegen. Das kann die jährliche Nachfüllmenge erheblich reduzieren. Sofern die notwendigen Maschinen dafür nicht zur Verfügung stehen, sollte mit den Gemeinde- und Stadtverwaltungen die Anschaffung dieser Maschinen nachgeholt werden. Kunstrasenplätze benötigten intensive Pflege und Instandhaltung durch geschultes Personal.

Bei Plätzen, die noch mit Granulat aus recycelten Altreifen (SBR) verfüllt sind, ist zu prüfen, ob ein bevorzugter Austausch des Materials durch andere Füllstoffe oder eine vorgezogene Sanierung des Platzes möglich ist. SBR-Granulat gilt als besonders umweltschädigend, kommt in Deutschland aber nur noch selten zum Einsatz.

Vereine, die erst in jüngerer Vergangenheit einen Kunstrasenplatz gebaut oder saniert haben: Auch hier gilt: Ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Austrag von Füllmaterialien ist es, die Plätze intensiv nach den Vorgaben der Hersteller zu pflegen. Das kann die jährliche Nachfüllmenge erheblich reduzieren. Bei neueren Kunstrasenplätzen, die noch viele Jahre genutzt werden können, ist zu prüfen, ob durch verschiedene manuelle Schutzmaßnahmen der Austrag von Mikroplastik verringert werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Vorrichtungen, mit denen Schuhe bei Verlassen der Spielfelder von Mikroplastik gereinigt werden können, oder Einrichtungen rund um die Spielfelder, die verhindern, dass Mikroplastik über Regenwasser in die Umwelt gelangt. Zusammen mit den örtlichen Kommunen können hier die Hersteller Beratung leisten und auch Aussagen über mögliche Kosten treffen.

Vereine, die einen neuen Kunstrasen bzw. eine Sanierung planen: Zusammen mit den Kommunen, Landschaftsarchitekten und Kunstrasen-Herstellern ist nach bestmöglichen Lösungen zu suchen. Kunststoffbasiertes Granulat sollte unabhängig vom Ausgang des ECHA-Verfahrens nicht mehr zum Einsatz kommen. Einige Bundesländer haben aus Gründen des Umweltschutzes die Förderung/Bezuschussung von Plätzen mit Kunststoffgranulat bereits eingestellt. Das Bekenntnis des Sports, nachhaltig zu agieren, gebietet es, entsprechend zu handeln.

Welche Alternativen gibt es?

Die ECHA nennt alternative Füllstoffe als mögliche Lösung für eine Reduzierung des Austrags von Kunststoffgranulaten, dazu gehören z.B. Kork, Quarzsand oder biologisch abbaubare Granulate.

Nach Kenntnis des DFB kann Kork jedoch (noch) nicht flächendeckend verwendet werden, da er zum einen EU-weit als Rohstoff nur begrenzt zur Verfügung steht und zum anderen wegen Ausschwemmung nach starken Regenfällen als Füllstoff weniger geeignet ist. Kork verschleißt zudem schneller und erfordert einen erhöhten Reinigungs- und Pflegeaufwand der Plätze. Aufgrund der erhöhten Nachfrage würden zudem der Preis für Kork als Füllstoff steigen.

Quarzsand bringt eine erhöhte Verletzungsgefahr (z.B. schwere Hautabschürfungen) mit sich, besitzt andere Spieleigenschaften (z.B. Ballsprungverhalten, Drehvermögen und Gleitverhalten) und verfügt über eine geringere Dämpfung.

Biologisch abbaubare Füllstoffe befinden sich erst in der Erprobungsphase. Bisherige Erfahrungswerte lassen noch keine Schlüsse zu, ob sie als Ersatz für Gummigranulate in Frage kommen.

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