Bei der Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ist das in der Satzung vorgeschriebene Verfahren genau zu beachten. Ein Satzungsverstoß wird in diesem Fall regelmäßig zur Ungültigkeit der Wahl führen.
Damit die Vereinsmitglieder in der Mitgliederversammlung über die Angelegenheiten des Vereins entscheiden können, muss sie einberufen werden.
Für einen wirksamen Beschluss der Mitgliederversammlung ist deren Beschlussfähigkeit erforderlich.