Vereins-Mustersatzung

Die Satzung ist die für alle Vereinsaktivitäten maßgebende Verfassung und erstes Kriterium für die Prüfung der Gemeinnützigkeit. Der Verein muss in seiner Satzung festlegen, welche Zwecke er verfolgt und auf welche Art und Weise er diese verwirklichen möchte.

 

In § 60 der Abgabenordnung (AO) schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Vereinssatzung eines gemeinnützigen Vereins bestimmte Regelungen enthalten muss, um überhaupt als gemeinnützig anerkannt zu werden. Nutzen Sie deshalb die Mustersatzung.

Quelle: VIBSS

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