© Frank Mueller

Allgemeine Einführung

Das Vereinsrecht gibt bindende Bestimmungen für Aufgaben, Rechte und Pflichten der Vereine vor. Es ist daher unbedingt zu beachten. Dies bezieht sich auf die formale und politische Vereinsorganisation, z. B. die Arbeit und Gestaltung der Gremien, aber auch auf die alltägliche Vereinspraxis. Darüber hinaus müssen Vereine natürlich bei allen Maßnahmen die hierfür geltenden rechtlichen Bedingungen berücksichtigen, z. B. bei Veröffentlichungen in den Medien.

Für jeden Vereinsvorstand ist es deshalb unerlässlich, sich mit dem Vereinsrecht bestens vertraut zu machen und alle Maßnahmen im Verein mit dem dafür geltenden Recht in Einklang zu bringen.

Vorstand , Satzung
Pauschale Vorstandsvergütung nur, wenn es die Satzung erlaubt Sie zahlen Vorstandmitgliedern Geld? Dann muss seit 1. Januar 2015 zwingend in der Satzung stehen, dass eine Vergütung der Vorstandsmitglieder vorgesehen ist. Das gilt auch für einen kleineren pauschalen Aufwandsersatz. Weiterlesen »
Recht , Vorstand
Dauer des Vorstandamtes

Die Dauer des Vorstandsamtes ist im Gesetz nicht geregelt, auch die Satzung muss eine entsprechende Vorschrift nicht enthalten.

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Recht , Vereinsgründung
Vereinssatzung Ein Verein, der als e.V. in das Vereinsregister eingetragen werden will, braucht eine schriftliche Satzung. Diese Satzung muss den Anforderungen des BGB genügen (§§ 21 – 79 BGB). Weiterlesen »
Recht , Vereinsgründung
Gründung von Abteilungen

Abteilungen eines Vereins sind keine eigenen Rechtspersönlichkeiten, sondern unselbstständige Untergliederungen des Vereins.

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Prävention
VBG: Präventions-Prämien für Vereine mit bezahlten Sportlern Prävention lohnt sich: Wenn Vereine unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen durchführen, werden sie von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) mit einer Prämienzahlung von bis 10.000 Euro belohnt. Weiterlesen »
Recht , Mitgliederversammlung
Einberufung der Mitgliederversammlung

Damit die Vereinsmitglieder in der Mitgliederversammlung über die Angelegenheiten des Vereins entscheiden können, muss sie einberufen werden.

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Recht , Haftung
Organhaftung des Vereins

Die Organhaftung des Vereins aus § 31 BGB greift nur ein, wenn der verfassungsmäßig berufene Vertreter des Vereins „in Ausführung der zustehenden Verrichtung“ gehandelt hat.

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Recht , Besondere Rechtsthemen
Arten der Mitarbeit in Sportvereinen

In Sportvereinen gibt es eine Vielzahl von Vereinsmitarbeitern: ehrenamtliche Mitarbeiter, Arbeitnehmer, selbständige Übungsleiter, Sportler und sonstige Mitarbeiter.

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Recht , Vorstand
Beschlussfassung im Vorstand

Die Willensbildung des Vereins erfolgt bei einem mehrgliedrigen Vorstand durch Beschlussfassung, gleichgültig, ob es sich um die Vornahme von Rechtsgeschäften oder um Interna des Vereins handelt.

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Recht , Mitgliederversammlung
Beschlussfähigkeit

Für einen wirksamen Beschluss der Mitgliederversammlung ist deren Beschlussfähigkeit erforderlich.

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