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Recht , Haftung

Haftung des Vorstands

Ein Vorstand, der für seine Tätigkeit keine oder eine Vergütung erhält, die einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober...

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Recht , Haftung
Organhaftung des Vereins

Die Organhaftung des Vereins aus § 31 BGB greift nur ein, wenn der verfassungsmäßig berufene Vertreter des Vereins „in Ausführung der zustehenden Verrichtung“ gehandelt hat.

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