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Bezahlte Mitarbeit

Grundsätzlich ist die Mitarbeit in einem Verein freiwillig und unentgeltlich. Allerdings schaffen es viele Sportvereine heutzutage nicht mehr, ihre satzungsgemäßen Aufgaben nur mit ehrenamtlich tätigen Übungsleiter*innen, Betreuer*innen und Mitarbeiter*innen zu erfüllen. Die Beschäftigung bezahlter Mitarbeiter*innen im Sportverein bringt aber eine Reihe rechtlicher Kenntnisse der handelnden Personen mit sich, da sich auch gemeinnützige Sportvereine an die gesetzlichen Vorgaben aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht halten müssen.

Finanzen , Bezahlte Mitarbeit , Lohnsteuerprüfung
Lohnsteuerprüfung Die Finanzämter sind für die Überwachung der regelmäßigen und vollständigen Abführung der Steuern innerhalb sogenannter Außenprüfungen (§§ 193 AO ff.) zuständig. Weiterlesen »
Finanzen , Steuern , Bezahlte Mitarbeit , Midi-Job
Midi-Job (Gleitzonen-Beschäftigung) Einen Übergang von den Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) hin zur uneingeschränkten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen in einer Gleitzone von 450,01... Weiterlesen »
Finanzen , Steuern , Bezahlte Mitarbeit , Sozialversicherung , Arbeitnehmer
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, unfall-, pflegeversicherungspflichtig sind und Beiträge zu entrichten haben oder für die vom Arbeitgeber Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu... Weiterlesen »