Bezahlte Mitarbeit
Grundsätzlich ist die Mitarbeit in einem Verein freiwillig und unentgeltlich. Allerdings schaffen es viele Sportvereine heutzutage nicht mehr, ihre satzungsgemäßen Aufgaben nur mit ehrenamtlich tätigen Übungsleiter*innen, Betreuer*innen und Mitarbeiter*innen zu erfüllen. Die Beschäftigung bezahlter Mitarbeiter*innen im Sportverein bringt aber eine Reihe rechtlicher Kenntnisse der handelnden Personen mit sich, da sich auch gemeinnützige Sportvereine an die gesetzlichen Vorgaben aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht halten müssen.
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, Bezahlte Mitarbeit
, Lohnsteuerprüfung
Lohnsteuerprüfung
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Midi-Job (Gleitzonen-Beschäftigung)
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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung