Vertragsspieler

Der Deutsche Fußball-Bund regelt den Fußballspielerstatus konkret in § 8 der DFB-Spielordnung. Dabei wird zwischen Amateuren, Vertrags- und Lizenzspieler*innen unterschieden.

Im Gegensatz zu den in § 8 Nr. 1 der DFB-Spielordnung bezeichneten Amateuren, die nicht mehr als 349,99 Euro im Monat erhalten dürfen, ist ein Vertragsspieler ein Fußballspieler, der neben seiner Vereinsmitgliedschaft auch einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus eine Vergütung und andere geldwerte Vorteile von mindestens 350,00 Euro im Monat erhält (§ 8 Nr. 2 DFB-Spielordnung).

Der Verein als Arbeitgeber führt für den Vertragsspieler die anfallenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben ab.

Unabhängig von den verbandsregulatorischen Vorschriften, muss durch den Verein mit Vertragsbeginn eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anmeldung bei den entsprechenden Institutionen erfolgen. Bei einer monatlichen Vergütung von bis zu 520,00 Euro erfolgt die Anmeldung über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die sogenannte Mini-Job-Zentrale. Bei einem monatlichen Entgelt über 520,00 Euro ist der Vertragsspieler bei der entsprechenden Krankenkasse anzumelden. Ferner ist jeder Vertragsspieler bei der zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) anzumelden.

Der Nachweis über die Anmeldung ist der jeweils zuständigen Passstelle innerhalb von drei Monaten ab Vertragsbeginn vorzulegen. Ersatzweise gilt für die Bestätigung der sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung der Nachweis eines Steuerbüros oder Steuerberaters.

Bei Nichtvorlage ruht die entsprechende Spielberechtigung ab dem ersten Tag nach Ablauf der Frist und wird erst nach Vorlage des Anmeldenachweises oder der nachträglichen Freigabe des abgebenden Vereins wieder erteilt.

 

Quelle: VIBSS

 

Die rechtlichen Informationen sollen lediglich eine Orientierung ermöglichen und ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung im konkreten Einzelfall durch den Betroffenen selbst. Hinweise und Fakten, aber auch die Rechtsanwendung selbst unterliegen dem Wandel der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Es kann daher keine Haftung dafür übernommen werden, dass die Informationen fehlerfrei und aktuell sind. Wir empfehlen dringend im Einzelfall ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.

Quelle: VIBSS

Die rechtlichen Informationen sollen lediglich eine Orientierung ermöglichen und ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung im konkreten Einzelfall durch den Betroffenen selbst. Hinweise und Fakten, aber auch die Rechtsanwendung selbst unterliegen dem Wandel der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Es kann daher keine Haftung dafür übernommen werden, dass die Informationen fehlerfrei und aktuell sind. Wir empfehlen dringend im Einzelfall ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.