Recht
, Mitglieder
Allgemeine Rechte der Mitglieder
Die allgemeinen Rechte der Mitglieder sind diejenigen, die allen Mitgliedern gleichmäßig zustehen. Sie lassen sich unterteilen in die sogenannten Organschaftsrechte (z. B. Stimmrecht, aktives und passives Wahlrecht) und die sogenannten Wertrechte.
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