Datenschutz im Sportverein

Im Sportverein werden vielfach Daten, darunter auch solche mit Personenbezug verarbeitet. Information über Personen haben in der Informationsgesellschaft und der weltweiten Vernetzung mehr denn je Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Daher gelten hier besondere Regelungen, die auch die Verantwortlichen in den Sportvereinen und –verbänden zu beachten haben.

Im Sportverein werden vielfach Daten mit Bezug zu Personen verarbeitet. Seien es die erforderlichen Daten bei Aufnahme in den Verein, die Ergebnisse von Wettkämpfen, die Teilnehmer- oder Telefonlisten, bis hin zu Redebeiträgen in Protokollen oder Ehrungen auf einer Mitgliederversammlungen: stets handelt es sich um personenbezogene Daten.

In der Informationsgesellschaft kann die Kenntnis von personenbezogenen Daten erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen haben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Ausdruck des im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dient dem Schutz der Menschenwürde (vgl. Schantz/Wolff, Das neue Datenschutzrecht, 2017, Rn. 136 f.).

Im Grundsatz soll der Mensch das Recht haben, selbst zu entscheiden, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollten (vgl. Behn/Weller, Datenschutz für Vereine, 2011, S. 13). Damit trifft auch die Verantwortlichen im Verein die Notwendigkeit, den Datenschutz zu beachten. Was als zusätzliche Belastung im Ehrenamt wahrgenommen wird, hat in der Praxis den Schutz der betroffenen Personen vor Missbrauch zum Ziel.

Vereine sollten bedenken, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben unter Umständen kostenintensive Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Zudem drohen Bußgelder und Imageschäden. Andererseits zeigt der Verein mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten, dass er modern aufgestellt ist und vorbildlich geführt wird.