Neue Regelungen für Verfahren der Ethikkommission

Der 44. Ordentliche DFB-Bundestag in Bonn hat die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB um einen neuen Teil B ergänzt und dort Regelungen zu Verfahren der DFB-Ethikkommission normiert. Ziel ist es, durch das Schaffen einer transparenten und einsehbaren Verfahrensordnung für Verfahren durch die DFB-Ethikkommission die Transparenz der Arbeit der Ethikkommission und damit auch deren Akzeptanz zu verbessern. Zudem soll sichergestellt werden, dass Verfahrensbeteiligte genauere Kenntnisse über ihre Rechte, Pflichten und einzuhaltende Vorgaben erhalten.

Die nun vom Bundestag beschlossenen Regelungen unterteilen sich in "allgemeine Bestimmungen" sowie weitere Regelungen, die den Ablauf beziehungsweise Abschluss der Untersuchungsverfahren der Ethikkommission reglementieren und das Verhältnis zwischen Ethikkommission und Ethikkammer des Sportgerichts präzisieren. Die Regelungen zur Stellung des DFB-Sportgerichts im Rahmen der Einstellung von Verfahren durch die Ethikkommission entsprechen dabei denen der staatlichen Strafgerichte im Rahmen einer Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft gemäß §§ 153, 153a Strafprozessordnung (StPO). Die neue Verfahrensordnung beruht auf umfassenden Abstimmungen mit der DFB-Ethikkommission, den DFB-Rechtsorganen, dem Kontrollausschuss des DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga.

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Der 44. Ordentliche DFB-Bundestag in Bonn hat die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB um einen neuen Teil B ergänzt und dort Regelungen zu Verfahren der DFB-Ethikkommission normiert. Ziel ist es, durch das Schaffen einer transparenten und einsehbaren Verfahrensordnung für Verfahren durch die DFB-Ethikkommission die Transparenz der Arbeit der Ethikkommission und damit auch deren Akzeptanz zu verbessern. Zudem soll sichergestellt werden, dass Verfahrensbeteiligte genauere Kenntnisse über ihre Rechte, Pflichten und einzuhaltende Vorgaben erhalten.

Die nun vom Bundestag beschlossenen Regelungen unterteilen sich in "allgemeine Bestimmungen" sowie weitere Regelungen, die den Ablauf beziehungsweise Abschluss der Untersuchungsverfahren der Ethikkommission reglementieren und das Verhältnis zwischen Ethikkommission und Ethikkammer des Sportgerichts präzisieren. Die Regelungen zur Stellung des DFB-Sportgerichts im Rahmen der Einstellung von Verfahren durch die Ethikkommission entsprechen dabei denen der staatlichen Strafgerichte im Rahmen einer Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft gemäß §§ 153, 153a Strafprozessordnung (StPO). Die neue Verfahrensordnung beruht auf umfassenden Abstimmungen mit der DFB-Ethikkommission, den DFB-Rechtsorganen, dem Kontrollausschuss des DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga.