Erklärung der Ethikkommission

Die Ethikkommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat über die "Freisler-Äußerung" des Präsidenten des DFB, Fritz Keller, beraten und das Ergebnis der Beratung gemäß § 46 a der Satzung dem Sportgericht des DFB zur Entscheidung vorgelegt.

Ein weiteres Verfahren gegen den Präsidenten bezog sich auf eine von ihm veranlasste Beauftragung seines Büroleiters. Auch hier hat die Ethikkommission das Ergebnis ihrer Beratung dem Sportgericht vorgelegt, allerdings mit dem Antrag auf Zustimmung zur Einstellung dieses Verfahrens.

Die Kommission hat zwei Anträge gegen den Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius beraten. Es handelt sich dabei zum einen um die Umstände und die Verfahrensweise im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des Büroleiters von Herrn Keller. Zum anderen handelt es sich um die Weitergabe eines Schreibens von Herrn Keller vom 10.3.2021 durch Herrn Dr. Curtius an den Medienberater Kurt Diekmann. Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden nach § 46 a der Satzung dem DFB als Arbeitgeber des Generalsekretärs zur Entscheidung vorgelegt.

Die Ethikkommission des DFB
3.5.2021

[dfb]

Die Ethikkommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat über die "Freisler-Äußerung" des Präsidenten des DFB, Fritz Keller, beraten und das Ergebnis der Beratung gemäß § 46 a der Satzung dem Sportgericht des DFB zur Entscheidung vorgelegt.

Ein weiteres Verfahren gegen den Präsidenten bezog sich auf eine von ihm veranlasste Beauftragung seines Büroleiters. Auch hier hat die Ethikkommission das Ergebnis ihrer Beratung dem Sportgericht vorgelegt, allerdings mit dem Antrag auf Zustimmung zur Einstellung dieses Verfahrens.

Die Kommission hat zwei Anträge gegen den Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius beraten. Es handelt sich dabei zum einen um die Umstände und die Verfahrensweise im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung des Büroleiters von Herrn Keller. Zum anderen handelt es sich um die Weitergabe eines Schreibens von Herrn Keller vom 10.3.2021 durch Herrn Dr. Curtius an den Medienberater Kurt Diekmann. Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden nach § 46 a der Satzung dem DFB als Arbeitgeber des Generalsekretärs zur Entscheidung vorgelegt.

Die Ethikkommission des DFB
3.5.2021

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