6000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 20. August 2022 zündeten Düsseldorfer Anhänger sechs pyrotechnische Gegenstände. In der 9., 12., 17. und 48. Spielminute wurden weitere vier Pyros abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 20. August 2022 zündeten Düsseldorfer Anhänger sechs pyrotechnische Gegenstände. In der 9., 12., 17. und 48. Spielminute wurden weitere vier Pyros abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.