Bundestag passt Regelungen zum Aufstieg in die 3. Liga an

Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat sich neben der Fortsetzung der Saison in der 3. Liga auch mit dem Aufstieg aus der Regionalliga beschäftigt. Das höchste Gremium des Deutschen Fußball-Bundes legte dabei fest, dass bei einer vorzeitigen Beendigung der Saison in der Regionalliga der zuständige Regionalverband beziehungsweise Rechtsträger der jeweiligen Staffel über die sportliche Qualifikation zum Aufstieg in die 3. Liga beziehungsweise zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen entscheiden muss. Diese Meldungen sind für den DFB bindend.

Der DFB-Spielausschuss kann auf Vorschlag der DFB-Zentralverwaltung eine Ausschlussfrist festlegen, innerhalb derer die Aufsteiger sowie die beiden Teilnehmer an den Aufstiegsspielen benannt sein müssen. Wird bis zum Ablauf dieser Frist vom zuständigen Regionalliga-Träger kein Klub gemeldet, würde das Aufstiegsrecht beziehungsweise Teilnahmerecht an den Aufstiegsspielen für die jeweilige Staffel ersatzlos verfallen. Wäre davon eine Regionalliga betroffen, die in der aktuellen Saison ein direktes Aufstiegsrecht hat, würden die Aufstiegsspiele entfallen und die hierfür gemeldeten Teilnehmer stattdessen beide direkt aufsteigen. Die Rechtssicherheit der Aufsteiger in die 3. Liga ist vom zuständigen Träger der jeweiligen Regionalliga sicherzustellen. Ein Direktaufstiegsaufrecht haben in dieser Saison die Regionalligen Südwest, Nord und Bayern. Der vierte Aufsteiger ist aus den Staffeln West und Nordost zu ermitteln.

Der DFB-Spielausschuss kann nach dem heutigen Beschluss des Außerordentlichen DFB-Bundestages bei entsprechender Notwendigkeit beschließen, dass die Aufstiegsspiele in einem neutralen Stadion mit Hin- und Rückspiel oder nur als einfaches Entscheidungsspiel durchgeführt werden. Diese Möglichkeit wurde im übergeordneten Sinne des Wettbewerbs zur Durchführung des Spielbetriebs geschaffen, insbesondere zur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer Standards im Zuge der Pandemie-Bekämpfung. Sollten die Aufstiegsspiele aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht rechtzeitig ausgetragen werden können, würde der DFB-Vorstand über die Folgen entscheiden.

[jb]

Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat sich neben der Fortsetzung der Saison in der 3. Liga auch mit dem Aufstieg aus der Regionalliga beschäftigt. Das höchste Gremium des Deutschen Fußball-Bundes legte dabei fest, dass bei einer vorzeitigen Beendigung der Saison in der Regionalliga der zuständige Regionalverband beziehungsweise Rechtsträger der jeweiligen Staffel über die sportliche Qualifikation zum Aufstieg in die 3. Liga beziehungsweise zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen entscheiden muss. Diese Meldungen sind für den DFB bindend.

Der DFB-Spielausschuss kann auf Vorschlag der DFB-Zentralverwaltung eine Ausschlussfrist festlegen, innerhalb derer die Aufsteiger sowie die beiden Teilnehmer an den Aufstiegsspielen benannt sein müssen. Wird bis zum Ablauf dieser Frist vom zuständigen Regionalliga-Träger kein Klub gemeldet, würde das Aufstiegsrecht beziehungsweise Teilnahmerecht an den Aufstiegsspielen für die jeweilige Staffel ersatzlos verfallen. Wäre davon eine Regionalliga betroffen, die in der aktuellen Saison ein direktes Aufstiegsrecht hat, würden die Aufstiegsspiele entfallen und die hierfür gemeldeten Teilnehmer stattdessen beide direkt aufsteigen. Die Rechtssicherheit der Aufsteiger in die 3. Liga ist vom zuständigen Träger der jeweiligen Regionalliga sicherzustellen. Ein Direktaufstiegsaufrecht haben in dieser Saison die Regionalligen Südwest, Nord und Bayern. Der vierte Aufsteiger ist aus den Staffeln West und Nordost zu ermitteln.

Der DFB-Spielausschuss kann nach dem heutigen Beschluss des Außerordentlichen DFB-Bundestages bei entsprechender Notwendigkeit beschließen, dass die Aufstiegsspiele in einem neutralen Stadion mit Hin- und Rückspiel oder nur als einfaches Entscheidungsspiel durchgeführt werden. Diese Möglichkeit wurde im übergeordneten Sinne des Wettbewerbs zur Durchführung des Spielbetriebs geschaffen, insbesondere zur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer Standards im Zuge der Pandemie-Bekämpfung. Sollten die Aufstiegsspiele aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht rechtzeitig ausgetragen werden können, würde der DFB-Vorstand über die Folgen entscheiden.