3500 Euro Geldstrafe Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Im Rahmen des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 28. April 2018 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Rostocker Zuschauern auf der einen und der Polizei sowie dem Ordnungsdienst auf der anderen Seite, wobei zwei Ordner leicht verletzt wurden. Außerdem entzündeten Gäste-Anhänger einen am Zaun befindlichen Gegenstand, der anschließend gelöscht werden musste.  

Darüber hinaus zündeten Rostocker Zuschauer in der 16. Minute des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 12. Mai 2018 mehrere Nebeltöpfe, woraufhin die Begegnung für eine halbe Minute unterbrochen werden musste, und zeigten während der Drittligaspiele gegen den Halleschen FC am 5. Mai 2018 und in Chemnitz ein Trikot beziehungsweise Banner mit beleidigenden Aufschriften.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Im Rahmen des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 28. April 2018 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Rostocker Zuschauern auf der einen und der Polizei sowie dem Ordnungsdienst auf der anderen Seite, wobei zwei Ordner leicht verletzt wurden. Außerdem entzündeten Gäste-Anhänger einen am Zaun befindlichen Gegenstand, der anschließend gelöscht werden musste.  

Darüber hinaus zündeten Rostocker Zuschauer in der 16. Minute des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 12. Mai 2018 mehrere Nebeltöpfe, woraufhin die Begegnung für eine halbe Minute unterbrochen werden musste, und zeigten während der Drittligaspiele gegen den Halleschen FC am 5. Mai 2018 und in Chemnitz ein Trikot beziehungsweise Banner mit beleidigenden Aufschriften.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.