7500 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 10. August 2013 wurde im Zuschauerblock des Heimteams ein Bengalisches Feuer gezündet. Darüber hinaus wurde während des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 31. August 2013 im Braunschweiger Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt und eine brennende Pyrofackel auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 10. August 2013 wurde im Zuschauerblock des Heimteams ein Bengalisches Feuer gezündet. Darüber hinaus wurde während des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 31. August 2013 im Braunschweiger Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt und eine brennende Pyrofackel auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.