6000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt am 9. August 2013 wurden im Bochumer Zuschauerblock circa zehn Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/nse]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt am 9. August 2013 wurden im Bochumer Zuschauerblock circa zehn Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.