80.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von unsportlichem Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 25. Januar 2013 wurden im Nürnberger Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Zudem gab es Vorkommnisse mit Nürnberger Anhängern in der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 9. Februar 2013. Nach einem Bannerverbot versammelten sich mehrere hundert Nürnberger Zuschauer im Eingangsbereich und rüttelten von innen und außen an den Zäunen und an Drängelgittern. Darüber hinaus überwanden etwa hundert Nürnberger unkontrolliert die vorgesehenen Absperrungen. Bei den Aktionen wurde ein Ordner attackiert, zudem kam es zu Sachbeschädigungen.

Strafmildernd wirkte sich beim Urteil für den 1. FC Nürnberg aus, dass der Verein nach dem Spiel in Frankfurt 17 Tatverdächtige identifizieren und namentlich benennen konnte.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von unsportlichem Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 25. Januar 2013 wurden im Nürnberger Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Zudem gab es Vorkommnisse mit Nürnberger Anhängern in der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 9. Februar 2013. Nach einem Bannerverbot versammelten sich mehrere hundert Nürnberger Zuschauer im Eingangsbereich und rüttelten von innen und außen an den Zäunen und an Drängelgittern. Darüber hinaus überwanden etwa hundert Nürnberger unkontrolliert die vorgesehenen Absperrungen. Bei den Aktionen wurde ein Ordner attackiert, zudem kam es zu Sachbeschädigungen.

Strafmildernd wirkte sich beim Urteil für den 1. FC Nürnberg aus, dass der Verein nach dem Spiel in Frankfurt 17 Tatverdächtige identifizieren und namentlich benennen konnte.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.