1000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 89. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SC Paderborn am 5. August 2013 rannte ein Zuschauer auf das Spielfeld, als die Partie wegen einer Auswechslung unterbrochen war. Er wurde von Ordnern der Duisburger aus dem Innenraum geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/bt]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 89. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SC Paderborn am 5. August 2013 rannte ein Zuschauer auf das Spielfeld, als die Partie wegen einer Auswechslung unterbrochen war. Er wurde von Ordnern der Duisburger aus dem Innenraum geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.