Ermittlungen gegen beide Klubs und fünf Spieler

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach den Vorkommnissen rund um das Bundesliga-Relegationsspiel am Dienstag zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin, das mehrfach unterbrochen werden musste, Ermittlungen gegen beide Vereine eingeleitet. Darüber hinaus ermittelt der Kontrollausschuss auch gegen die vier Hertha-Spieler Lewan Kobiaschwili, Thomas Kraft, Christian Lell und Andre Mijatovic sowie den Düsseldorfer Spieler Andreas Lambertz.

Kobiaschwili wird vorgeworfen, Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) nach Spielschluss in den Nacken geschlagen zu haben. Seine drei Mannschaftskameraden sollen nach Abpfiff den Schiedsrichter beleidigt, Lell zudem seinen Gegenspieler Assani Lukimya-Mulongoti angespuckt haben. Lambertz soll nach Abpfiff im Innenraum ein "Bengalisches Feuer" gehalten haben.

Die Klubs und die Spieler werden nun vom Kontrollausschuss zu zeitnahen Stellungnahmen aufgefordert. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahmen entscheidet das Gremium anschließend über den Fortgang der Verfahren.

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Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach den Vorkommnissen rund um das Bundesliga-Relegationsspiel am Dienstag zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin, das mehrfach unterbrochen werden musste, Ermittlungen gegen beide Vereine eingeleitet. Darüber hinaus ermittelt der Kontrollausschuss auch gegen die vier Hertha-Spieler Lewan Kobiaschwili, Thomas Kraft, Christian Lell und Andre Mijatovic sowie den Düsseldorfer Spieler Andreas Lambertz.

Kobiaschwili wird vorgeworfen, Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) nach Spielschluss in den Nacken geschlagen zu haben. Seine drei Mannschaftskameraden sollen nach Abpfiff den Schiedsrichter beleidigt, Lell zudem seinen Gegenspieler Assani Lukimya-Mulongoti angespuckt haben. Lambertz soll nach Abpfiff im Innenraum ein "Bengalisches Feuer" gehalten haben.

Die Klubs und die Spieler werden nun vom Kontrollausschuss zu zeitnahen Stellungnahmen aufgefordert. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahmen entscheidet das Gremium anschließend über den Fortgang der Verfahren.