Zuschauer-Ausschluss für Eintracht Frankfurt

Nach den Vorkommnissen während des Zweitligaspiels zwischen Fortuna Düsseldorf und Eintracht Frankfurt am 13. Februar 2012 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Eintracht Frankfurt im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Ausschluss seiner Anhänger für das auf die Rechtskraft des Urteils folgende Auswärtsspiel der 2. Bundesliga belegt. Da Eintracht Frankfurt dem Urteil zugestimmt hat, ist das Urteil rechtskräftig und greift für das nächste Frankfurter Auswärtsspiel am 26. März 2012, 20.15 Uhr, beim 1. FC Union Berlin.

Die Gästefanblöcke müssen in dieser Begegnung frei bleiben. Außerdem muss Eintracht Frankfurt dem 1. FC Union Berlin den durch den Einnahmeausfall entstandenen Schaden ersetzen.

Rauchbomben und Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geworfen

Beim Einlaufen der Mannschaften am 13. Februar in Düsseldorf wurden im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Rauchbomben und Feuerwerkskörper gezündet und auf das Spielfeld geworfen. Der dadurch aufziehende Rauch verzögerte den Spielbeginn um fünf Minuten.

In der 69. Spielminute warfen Mitgereiste aus dem Frankfurter Zuschauerblock einen Blitzkegel und ein Bengalo auf das Spielfeld. Aus der gleichen Ecke wurden in der Nachspielzeit zwei Böller und Leuchtspurmunition auf das Spielfeld geschossen.

[mm]

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Nach den Vorkommnissen während des Zweitligaspiels zwischen Fortuna Düsseldorf und Eintracht Frankfurt am 13. Februar 2012 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Eintracht Frankfurt im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Ausschluss seiner Anhänger für das auf die Rechtskraft des Urteils folgende Auswärtsspiel der 2. Bundesliga belegt. Da Eintracht Frankfurt dem Urteil zugestimmt hat, ist das Urteil rechtskräftig und greift für das nächste Frankfurter Auswärtsspiel am 26. März 2012, 20.15 Uhr, beim 1. FC Union Berlin.

Die Gästefanblöcke müssen in dieser Begegnung frei bleiben. Außerdem muss Eintracht Frankfurt dem 1. FC Union Berlin den durch den Einnahmeausfall entstandenen Schaden ersetzen.

Rauchbomben und Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geworfen

Beim Einlaufen der Mannschaften am 13. Februar in Düsseldorf wurden im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Rauchbomben und Feuerwerkskörper gezündet und auf das Spielfeld geworfen. Der dadurch aufziehende Rauch verzögerte den Spielbeginn um fünf Minuten.

In der 69. Spielminute warfen Mitgereiste aus dem Frankfurter Zuschauerblock einen Blitzkegel und ein Bengalo auf das Spielfeld. Aus der gleichen Ecke wurden in der Nachspielzeit zwei Böller und Leuchtspurmunition auf das Spielfeld geschossen.