Sportgericht: Pokal-Ausschluss für Dynamo Dresden

Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden am 25. Oktober 2011 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013 verhängt. Damit folgte das Gremium bei seiner mündlichen Verhandlung in Frankfurt dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses.

Wegen besagter Vorkommnisse belegte das DFB-Sportgericht darüber hinaus Borussia Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro, da Dresdner Anhänger eine große Zahl an pyrotechnischen Mitteln ins Stadion mitführen konnten.

Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, begründete die Urteile wie folgt: „Die Zuschauerausschreitungen hatten eine außergewöhnliche Dimension, die eine außergewöhnliche Sanktion erforderlich machten. Irgendwann muss die Sportgerichtsbarkeit, irgendwann muss auch der DFB Farbe bekennen. Von diesem Urteil geht eine Signalwirkung aus.“

Während des DFB-Pokal-Spiels zwischen beiden Vereinen war es vermehrt zu massiven Störungen aus dem Bereich der Gästeanhänger gekommen, die unter anderem dazu führten, dass das Spiel mehrfach unterbrochen werden musste und kurz vor dem Abbruch stand. So fand in der 22. Spielminute eine „Laserattacke“ auf einen Dortmunder Spieler statt, wurden zu mehreren Zeitpunkten des Spiels erhebliche Mengen an Bengalischen Feuern sowie Rauch- und Knallkörpern gezündet.

Um die 80. Minute herum wurden sogar Knallkörper in den Innenraum geworfen, wobei ein Leuchtfeuer im Dortmunder Torraum landete. Nach Spielende wurden erneut Bengalos gezündet und Gegenstände in den Innenraum geworfen. Zudem sprangen Dresdner Zuschauer über die Absperrung und lieferten sich Auseinandersetzungen mit den Ordnern.

Der Kontrollausschuss hatte dem Verein Dynamo Dresden nach jeweils sechs Verurteilungen mit Geldstrafen in den Spielzeiten 2009/2010 und 2010/2011 sowie zwei in der aktuellen Saison bereits nach den schwerwiegenden Vorkommnissen beim Relegationsspiel in Osnabrück am 24. Mai 2011 härtere Sanktionen im Falle erneuter gravierender Fehlverhalten von Dresdner Zuschauern angedroht.

Gegen die Urteile des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

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Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden am 25. Oktober 2011 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013 verhängt. Damit folgte das Gremium bei seiner mündlichen Verhandlung in Frankfurt dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses.

Wegen besagter Vorkommnisse belegte das DFB-Sportgericht darüber hinaus Borussia Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro, da Dresdner Anhänger eine große Zahl an pyrotechnischen Mitteln ins Stadion mitführen konnten.

Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, begründete die Urteile wie folgt: „Die Zuschauerausschreitungen hatten eine außergewöhnliche Dimension, die eine außergewöhnliche Sanktion erforderlich machten. Irgendwann muss die Sportgerichtsbarkeit, irgendwann muss auch der DFB Farbe bekennen. Von diesem Urteil geht eine Signalwirkung aus.“

Während des DFB-Pokal-Spiels zwischen beiden Vereinen war es vermehrt zu massiven Störungen aus dem Bereich der Gästeanhänger gekommen, die unter anderem dazu führten, dass das Spiel mehrfach unterbrochen werden musste und kurz vor dem Abbruch stand. So fand in der 22. Spielminute eine „Laserattacke“ auf einen Dortmunder Spieler statt, wurden zu mehreren Zeitpunkten des Spiels erhebliche Mengen an Bengalischen Feuern sowie Rauch- und Knallkörpern gezündet.

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Um die 80. Minute herum wurden sogar Knallkörper in den Innenraum geworfen, wobei ein Leuchtfeuer im Dortmunder Torraum landete. Nach Spielende wurden erneut Bengalos gezündet und Gegenstände in den Innenraum geworfen. Zudem sprangen Dresdner Zuschauer über die Absperrung und lieferten sich Auseinandersetzungen mit den Ordnern.

Der Kontrollausschuss hatte dem Verein Dynamo Dresden nach jeweils sechs Verurteilungen mit Geldstrafen in den Spielzeiten 2009/2010 und 2010/2011 sowie zwei in der aktuellen Saison bereits nach den schwerwiegenden Vorkommnissen beim Relegationsspiel in Osnabrück am 24. Mai 2011 härtere Sanktionen im Falle erneuter gravierender Fehlverhalten von Dresdner Zuschauern angedroht.

Gegen die Urteile des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.