12.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 20. August 2023 zündeten Nürnberger Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe und brannten im weiteren Spielverlauf 15 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 20. August 2023 zündeten Nürnberger Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe und brannten im weiteren Spielverlauf 15 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.