82.300 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 82.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 27.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Drittligaspiel gegen den FSV Zwickau am 11. September 2022 zündeten Auer Zuschauer mindestens 155 Pyros und warfen beziehungsweise schossen mindestens 19 weitere pyrotechnische Gegenstände, teilweise auch aufs Spielfeld. Dorthin warfen Anhänger des Heimteams während der Partie auch neun Becher und zwei Pappstangen. Zudem riefen Auer Zuschauer in der 16. Minute diskriminierende Äußerungen.

Während der Halbzeit gelangten darüber hinaus vier vermummte Personen aus dem Auer Zuschauerbereich auf das Spielfeld. Eine Person lief bis vor den Gästeblock und provozierte dort. Nach dem Spiel lief eine weitere vermummte Person aus dem Heimbereich auf den Rasen bis zu einem sich in der Interviewzone befindlichen Zwickauer Spieler. In der 86. Minute wurde im Heimblock ferner ein rot-weißer Schal verbrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 82.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 27.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Drittligaspiel gegen den FSV Zwickau am 11. September 2022 zündeten Auer Zuschauer mindestens 155 Pyros und warfen beziehungsweise schossen mindestens 19 weitere pyrotechnische Gegenstände, teilweise auch aufs Spielfeld. Dorthin warfen Anhänger des Heimteams während der Partie auch neun Becher und zwei Pappstangen. Zudem riefen Auer Zuschauer in der 16. Minute diskriminierende Äußerungen.

Während der Halbzeit gelangten darüber hinaus vier vermummte Personen aus dem Auer Zuschauerbereich auf das Spielfeld. Eine Person lief bis vor den Gästeblock und provozierte dort. Nach dem Spiel lief eine weitere vermummte Person aus dem Heimbereich auf den Rasen bis zu einem sich in der Interviewzone befindlichen Zwickauer Spieler. In der 86. Minute wurde im Heimblock ferner ein rot-weißer Schal verbrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.