86.280 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 86.280 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 28.760 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel bei Holstein Kiel am 11. November 2022 brannten Hannoveraner Anhänger mindestens 79 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich durch die Rauchentwicklung um etwa 35 Sekunden. Zudem zündeten die Gäste-Anhänger während der Partie nochmals mindestens 49 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 86.280 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 28.760 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel bei Holstein Kiel am 11. November 2022 brannten Hannoveraner Anhänger mindestens 79 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich durch die Rauchentwicklung um etwa 35 Sekunden. Zudem zündeten die Gäste-Anhänger während der Partie nochmals mindestens 49 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.