52.200 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 52.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem DFB-Pokalspiel beim SV Sandhausen am 19. Oktober 2022 brannten Karlsruher Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem warfen die Anhänger der Gäste während der Partie mindestens 18 Getränkebecher in Richtung des Spielfeldes. Hierfür gab es eine Strafe von 27.600 Euro.

Darüber hinaus zündeten Karlsruher Zuschauer vor und während des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 8. November 2022 mindestens 41 Bengalische Feuer. Die Strafe dafür summiert sich auf 24.600 Euro.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 52.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem DFB-Pokalspiel beim SV Sandhausen am 19. Oktober 2022 brannten Karlsruher Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem warfen die Anhänger der Gäste während der Partie mindestens 18 Getränkebecher in Richtung des Spielfeldes. Hierfür gab es eine Strafe von 27.600 Euro.

Darüber hinaus zündeten Karlsruher Zuschauer vor und während des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 8. November 2022 mindestens 41 Bengalische Feuer. Die Strafe dafür summiert sich auf 24.600 Euro.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.