5400 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 22. Oktober 2022 warfen Mannheimer Zuschauer insgesamt acht Becher in Richtung des Spielfeldes. Zudem öffnete ein Mannheimer Anhänger nach Spielende das Tor zum Innenraum, woraufhin 15 Mannheimer Zuschauer den Innenraum betraten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 22. Oktober 2022 warfen Mannheimer Zuschauer insgesamt acht Becher in Richtung des Spielfeldes. Zudem öffnete ein Mannheimer Anhänger nach Spielende das Tor zum Innenraum, woraufhin 15 Mannheimer Zuschauer den Innenraum betraten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.