1800 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 1800 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel bei der SpVgg Greuther Fürth am 9. November 2022 zündeten Hamburger Zuschauer drei Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 1800 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel bei der SpVgg Greuther Fürth am 9. November 2022 zündeten Hamburger Zuschauer drei Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.