Erneute Fristverlängerung im Verfahren Mario Vuskovic

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dem erneuten Antrag auf eine Fristverlängerung durch die Rechtsanwälte von Mario Vuskovic stattgegeben. Noch bis zum 17. Januar hat der 14-malige kroatische U 21-Nationalspieler Gelegenheit, seine Stellungnahme in dem gegen ihn durch den DFB-Kontrollausschuss eingeleiteten Verfahren abzugeben. Entsprechend ist der Zeitpunkt der möglichen mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht im Fall des Spielers des Hamburger SV weiterhin offen.

Nach Eingang werden die Stellungnahmen des Spielers und seines Klubs sorgfältig ausgewertet. Anschließend werden DFB-Kontrollausschuss und DFB-Sportgericht über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Möglichweise wird auch die Einholung eines externen Sachverständigengutachtes notwendig sein. Gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung ordnet der Einzelrichter des DFB-Sportgerichts in Fällen grundsätzlicher Bedeutung eine mündliche Verhandlung an. Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, wäre laut dem Geschäftsverteilungsplan des DFB-Sportgerichts im Falle einer Verhandlung der Vorsitzende Richter.

Vuskovic seit 15. November 2022 vorläufig gesperrt

Mitte Dezember 2022 war aufgrund der Analyse der B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt worden. Am 15. November des Vorjahres hatte das DFB-Sportgericht Mario Vuskovic im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt, wie es die DFB-Rechts- und Verfahrensordnung in Übereinstimmung mit den Regelungen der NADA und WADA vorsieht. Bei einer am 16. September 2022 vorgenommenen Dopingkontrolle des HSV-Spielers war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden.

Dopingkontrollen werden im Fußball von der NADA sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes, etwa beim Training, systematisch und nach den internationalen Regelwerken der WADA durchgeführt.

Gemäß den Vorgaben der WADA ist ein DNA-Test in einem Analyseverfahren nicht vorgesehen. Die Integrität der Proben wird im Rahmen des Anti-Doping-Regelwerks durch dokumentierte Versiegelungs- und Analyseverfahren (die sogenannte "Chain of Custody") sichergestellt.

[th]

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dem erneuten Antrag auf eine Fristverlängerung durch die Rechtsanwälte von Mario Vuskovic stattgegeben. Noch bis zum 17. Januar hat der 14-malige kroatische U 21-Nationalspieler Gelegenheit, seine Stellungnahme in dem gegen ihn durch den DFB-Kontrollausschuss eingeleiteten Verfahren abzugeben. Entsprechend ist der Zeitpunkt der möglichen mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht im Fall des Spielers des Hamburger SV weiterhin offen.

Nach Eingang werden die Stellungnahmen des Spielers und seines Klubs sorgfältig ausgewertet. Anschließend werden DFB-Kontrollausschuss und DFB-Sportgericht über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Möglichweise wird auch die Einholung eines externen Sachverständigengutachtes notwendig sein. Gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung ordnet der Einzelrichter des DFB-Sportgerichts in Fällen grundsätzlicher Bedeutung eine mündliche Verhandlung an. Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, wäre laut dem Geschäftsverteilungsplan des DFB-Sportgerichts im Falle einer Verhandlung der Vorsitzende Richter.

Vuskovic seit 15. November 2022 vorläufig gesperrt

Mitte Dezember 2022 war aufgrund der Analyse der B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt worden. Am 15. November des Vorjahres hatte das DFB-Sportgericht Mario Vuskovic im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt, wie es die DFB-Rechts- und Verfahrensordnung in Übereinstimmung mit den Regelungen der NADA und WADA vorsieht. Bei einer am 16. September 2022 vorgenommenen Dopingkontrolle des HSV-Spielers war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden.

Dopingkontrollen werden im Fußball von der NADA sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes, etwa beim Training, systematisch und nach den internationalen Regelwerken der WADA durchgeführt.

Gemäß den Vorgaben der WADA ist ein DNA-Test in einem Analyseverfahren nicht vorgesehen. Die Integrität der Proben wird im Rahmen des Anti-Doping-Regelwerks durch dokumentierte Versiegelungs- und Analyseverfahren (die sogenannte "Chain of Custody") sichergestellt.

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