500 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 150 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

In der 89. Spielminute des Meisterschaftsspiels gegen den SC Paderborn 07 am 8. Oktober 2022 warf ein Rostocker Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung eines Paderborner Spielers. Es wurde niemand getroffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 150 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

In der 89. Spielminute des Meisterschaftsspiels gegen den SC Paderborn 07 am 8. Oktober 2022 warf ein Rostocker Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung eines Paderborner Spielers. Es wurde niemand getroffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.