33.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 33.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 28. Oktober 2022 entzündeten Berliner Zuschauer mindestens acht Rauchkörper, im weiteren Verlauf der Partie wurden fünf Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Berliner Anhänger vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 5. November 2022 mindestens 20 Nebeltöpfe.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 33.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 28. Oktober 2022 entzündeten Berliner Zuschauer mindestens acht Rauchkörper, im weiteren Verlauf der Partie wurden fünf Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Berliner Anhänger vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 5. November 2022 mindestens 20 Nebeltöpfe.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.