17.800 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 19. September 2022 wurden im Saarbrückener Zuschauerblock mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurde in der Nachspielzeit aus dem Saarbrücker Sitzplatzbereich ein gefüllter Becher in Richtung von zwei Ordnern geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 19. September 2022 wurden im Saarbrückener Zuschauerblock mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurde in der Nachspielzeit aus dem Saarbrücker Sitzplatzbereich ein gefüllter Becher in Richtung von zwei Ordnern geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.