6200 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6200 Euro belegt.

In der 74. Spielminute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 29. April 2022 brannten Anhänger des FC St. Pauli zwei Bengalische Feuer ab. Darüber hinaus warfen Hamburger Zuschauer in der Nachspielzeit mindestens zehn teils gefüllte Plastikbecher in Richtung der Nürnberger Auswechselbank.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6200 Euro belegt.

In der 74. Spielminute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 29. April 2022 brannten Anhänger des FC St. Pauli zwei Bengalische Feuer ab. Darüber hinaus warfen Hamburger Zuschauer in der Nachspielzeit mindestens zehn teils gefüllte Plastikbecher in Richtung der Nürnberger Auswechselbank.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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