20.625 Euro Geldstrafe für FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 20.625 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6850 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

In der Anfangsphase der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 14. Mai 2022 zündeten Augsburger Zuschauer mindestens 22 pyrotechnische Gegenstände, woraufhin die Partie in der 52. Minute wegen zu starkem Rauch und eingeschränkter Sicht für etwa eineinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Der FC Augsburg konnte einen der Täter ermitteln, was sich strafmildernd auswirkte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 20.625 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6850 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

In der Anfangsphase der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 14. Mai 2022 zündeten Augsburger Zuschauer mindestens 22 pyrotechnische Gegenstände, woraufhin die Partie in der 52. Minute wegen zu starkem Rauch und eingeschränkter Sicht für etwa eineinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Der FC Augsburg konnte einen der Täter ermitteln, was sich strafmildernd auswirkte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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