21.000 Euro Geldstrafe für FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 21.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 3. April 2022 brannten Augsburger Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus zündeten Augsburger Anhänger während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 24. April 2022 mindestens zehn Bengalische Feuer und einen grünen Rauchkörper.

Gegen die beiden Urteile des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 21.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 3. April 2022 brannten Augsburger Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus zündeten Augsburger Anhänger während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 24. April 2022 mindestens zehn Bengalische Feuer und einen grünen Rauchkörper.

Gegen die beiden Urteile des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.