18.600 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 18.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5600 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 22. April 2022 zündeten Karlsruher Zuschauer mindestens drei pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus brannten Karlsruher Anhänger vor Beginn des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 29. April 2022 mindestens 28 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.​

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 18.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5600 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 22. April 2022 zündeten Karlsruher Zuschauer mindestens drei pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus brannten Karlsruher Anhänger vor Beginn des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 29. April 2022 mindestens 28 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.​