4000 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Nach Spielende des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 8. August 2021 überkletterten etwa zehn Personen aus dem Jenaer Zuschauerbereich den Fangzaun und rannten zum Gästefanblock. Dort kam es zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen mit Kölner Zuschauern und zu wechselseitigen Becherwürfen. Nach etwa ein bis zwei Minuten schritt das Ordnungspersonal ein und beruhigte die Situation.

Bei der Strafzumessung wurde seitens Kontrollausschuss und Sportgericht des DFB bereits berücksichtigt, dass Carl Zeiss Jena schon einen großen Teil der Täter ermittelt und mit Hausverbot beziehungsweise der Einleitung eines Stadionverbotsverfahrens belegt hat. Zudem hat der Verein bereits angekündigt, die Störer in Regress nehmen und die Strafe auf sie umlegen zu wollen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Nach Spielende des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 8. August 2021 überkletterten etwa zehn Personen aus dem Jenaer Zuschauerbereich den Fangzaun und rannten zum Gästefanblock. Dort kam es zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen mit Kölner Zuschauern und zu wechselseitigen Becherwürfen. Nach etwa ein bis zwei Minuten schritt das Ordnungspersonal ein und beruhigte die Situation.

Bei der Strafzumessung wurde seitens Kontrollausschuss und Sportgericht des DFB bereits berücksichtigt, dass Carl Zeiss Jena schon einen großen Teil der Täter ermittelt und mit Hausverbot beziehungsweise der Einleitung eines Stadionverbotsverfahrens belegt hat. Zudem hat der Verein bereits angekündigt, die Störer in Regress nehmen und die Strafe auf sie umlegen zu wollen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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