Sportgericht sperrt Saarbrückens Erdmann für acht Wochen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Abwehrspieler Dennis Erdmann vom 1. FC Saarbrücken wegen krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Die bereits zuvor ausgesprochene Vorsperre wird dabei angerechnet.

Das Gremium folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und sah es nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt als erwiesen an, dass Erdmann während der Drittligabegegnung gegen den 1. FC Magdeburg am 25. August 2021 mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte. Der Saarbrücker selbst bestreitet dies.

"DFB duldet keinerlei Form von Rassismus und Diskriminierung"

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Begründung: "Für uns haben sich die Vorwürfe in der Beweisaufnahme bestätigt. Dass der Schiedsrichter oder andere Saarbrücker Spieler die Äußerungen von Spieler Erdmann nicht wahrgenommen haben, bedeutet nicht, dass diese nicht gefallen sind. Für bewusste Falschaussagen aller Magdeburger Zeugen und einen Komplott gegen Dennis Erdmann liegen keine Anhaltspunkte vor."

Oberholz weiter: "Der DFB duldet grundsätzlich keinerlei Form von Rassismus und Diskriminierung auf seinen Plätzen und zeigt hier klare Kante. Deshalb war eine empfindliche Strafe auszusprechen."

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Abwehrspieler Dennis Erdmann vom 1. FC Saarbrücken wegen krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Die bereits zuvor ausgesprochene Vorsperre wird dabei angerechnet.

Das Gremium folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und sah es nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt als erwiesen an, dass Erdmann während der Drittligabegegnung gegen den 1. FC Magdeburg am 25. August 2021 mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte. Der Saarbrücker selbst bestreitet dies.

"DFB duldet keinerlei Form von Rassismus und Diskriminierung"

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Begründung: "Für uns haben sich die Vorwürfe in der Beweisaufnahme bestätigt. Dass der Schiedsrichter oder andere Saarbrücker Spieler die Äußerungen von Spieler Erdmann nicht wahrgenommen haben, bedeutet nicht, dass diese nicht gefallen sind. Für bewusste Falschaussagen aller Magdeburger Zeugen und einen Komplott gegen Dennis Erdmann liegen keine Anhaltspunkte vor."

Oberholz weiter: "Der DFB duldet grundsätzlich keinerlei Form von Rassismus und Diskriminierung auf seinen Plätzen und zeigt hier klare Kante. Deshalb war eine empfindliche Strafe auszusprechen."

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