Geldstrafe und Auflage für den SV Waldhof

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt. Zudem wird dem Drittligisten auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 2000 Euro zur Finanzierung präventiver Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit an den Verein "Mannheim sagt Ja!", die Stiftung für die internationalen Wochen gegen Rassismus und/oder die DFB-Stiftung Egidius Braun zu spenden.

Während des Drittligaspiels zwischen Waldhof Mannheim und Türkgücü München am 3. Oktober 2020 hatte zumindest ein Zuschauer den südkoreanischen Gästespieler Yi-Young Park rassistisch beleidigt. Nachdem Park Schiedsrichter Robin Braun darüber informiert hatte, veranlasste dieser gemäß Drei-Stufen-Plan eine Stadiondurchsage. Nach zweieinhalbminütiger Unterbrechung konnte das Spiel anschließend ohne weitere Störung fortgesetzt werden.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Der DFB tritt jeder Form von Rassismus ohne Wenn und Aber entgegen und duldet diesen nicht auf seinen Sportplätzen. Strafmildernd war unter anderem zu berücksichtigen, dass es sich wohl nur um einen Zuschauer gehandelt hat und sich der Verein umgehend davon distanziert hat."

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt. Zudem wird dem Drittligisten auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 2000 Euro zur Finanzierung präventiver Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit an den Verein "Mannheim sagt Ja!", die Stiftung für die internationalen Wochen gegen Rassismus und/oder die DFB-Stiftung Egidius Braun zu spenden.

Während des Drittligaspiels zwischen Waldhof Mannheim und Türkgücü München am 3. Oktober 2020 hatte zumindest ein Zuschauer den südkoreanischen Gästespieler Yi-Young Park rassistisch beleidigt. Nachdem Park Schiedsrichter Robin Braun darüber informiert hatte, veranlasste dieser gemäß Drei-Stufen-Plan eine Stadiondurchsage. Nach zweieinhalbminütiger Unterbrechung konnte das Spiel anschließend ohne weitere Störung fortgesetzt werden.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Der DFB tritt jeder Form von Rassismus ohne Wenn und Aber entgegen und duldet diesen nicht auf seinen Sportplätzen. Strafmildernd war unter anderem zu berücksichtigen, dass es sich wohl nur um einen Zuschauer gehandelt hat und sich der Verein umgehend davon distanziert hat."