MSV: Vier Pokalspiele Sperre für Kornieck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Taylor Kornieck vom Frauen-Bundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle Pokalspiele ihres Vereins auf Landesebene gesperrt, längstens jedoch für vier Pokalspiele auf Landesebene. Eine noch nicht verbüßte Sperre für DFB-Pokalspiele endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2022/2023, also zum 30. Juni 2023.

Kornieck war in der 38. Minute des DFB-Pokalspiels bei Borussia Bocholt am 31. Oktober 2020 von Schiedsrichterin Kathrin Heimann (Gladbeck) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Taylor Kornieck vom Frauen-Bundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle Pokalspiele ihres Vereins auf Landesebene gesperrt, längstens jedoch für vier Pokalspiele auf Landesebene. Eine noch nicht verbüßte Sperre für DFB-Pokalspiele endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2022/2023, also zum 30. Juni 2023.

Kornieck war in der 38. Minute des DFB-Pokalspiels bei Borussia Bocholt am 31. Oktober 2020 von Schiedsrichterin Kathrin Heimann (Gladbeck) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.