4000 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Kaiserslautern hatte zum Spiel beim SV Wehen Wiesbaden am 5. Oktober 2020 (Endstand 2:2) entgegen den Vorschriften von Paragraph zwölf der DFB-Spielordnung nur drei statt vier sogenannte U 23-Spieler im 18-köpfigen Aufgebot stehen beziehungsweise in den elektronischen Spielbericht im DFBnet eingetragen, die für eine DFB-Auswahlmannschaft spielberechtigt gewesen wären. Durch einen mittlerweile wieder korrigierten Fehler im DFBnet fiel das Fehlen eines vierten deutschen U 23-Spielers vor Spielbeginn zunächst nicht auf.

Dem FCK standen an diesem Tag auch nur drei deutsche U 23-Spieler zur Verfügung, da die übrigen verletzt waren oder sich aus Gründen von Corona-Vorschriften in häuslicher Quarantäne befanden. Hätte der Verein dies im Vorfeld geltend gemacht und gegenüber der spielleitenden Stelle beantragt und nachgewiesen, so hätte es aufgrund von Corona-bedingten Sonderregelungen in der DFB-Spielordnung voraussichtlich ausgereicht, ausnahmsweise nur drei deutsche U 23-Spieler im dann auf 17 Akteure reduzierten Kader zu haben.

Fred Kreitlow, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, erklärt: "Ein solcher Verstoß hätte normalerweise die Rechtsfolge, dass die Partie für Kaiserslautern mit null Punkten und 0:2 Toren zu werten wäre, während die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bliebe. Aufgrund des mitverantwortlichen Fehlers im DFBnet und den pandemiebedingten Besonderheiten, die bei einer richtigen Handhabung voraussichtlich lediglich zu einer Reduzierung der Kadergröße geführt hätten, erschien uns eine solch gravierende Rechtsfolge allerdings als nicht sachgerecht. Daher hat der Kontrollausschuss lediglich eine Geldstrafe beantragt, und der FCK ist diesem Strafantrag gefolgt."

Der Verein hat dem Urteil des DFB-Sportgerichts zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Kaiserslautern hatte zum Spiel beim SV Wehen Wiesbaden am 5. Oktober 2020 (Endstand 2:2) entgegen den Vorschriften von Paragraph zwölf der DFB-Spielordnung nur drei statt vier sogenannte U 23-Spieler im 18-köpfigen Aufgebot stehen beziehungsweise in den elektronischen Spielbericht im DFBnet eingetragen, die für eine DFB-Auswahlmannschaft spielberechtigt gewesen wären. Durch einen mittlerweile wieder korrigierten Fehler im DFBnet fiel das Fehlen eines vierten deutschen U 23-Spielers vor Spielbeginn zunächst nicht auf.

Dem FCK standen an diesem Tag auch nur drei deutsche U 23-Spieler zur Verfügung, da die übrigen verletzt waren oder sich aus Gründen von Corona-Vorschriften in häuslicher Quarantäne befanden. Hätte der Verein dies im Vorfeld geltend gemacht und gegenüber der spielleitenden Stelle beantragt und nachgewiesen, so hätte es aufgrund von Corona-bedingten Sonderregelungen in der DFB-Spielordnung voraussichtlich ausgereicht, ausnahmsweise nur drei deutsche U 23-Spieler im dann auf 17 Akteure reduzierten Kader zu haben.

Fred Kreitlow, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, erklärt: "Ein solcher Verstoß hätte normalerweise die Rechtsfolge, dass die Partie für Kaiserslautern mit null Punkten und 0:2 Toren zu werten wäre, während die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bliebe. Aufgrund des mitverantwortlichen Fehlers im DFBnet und den pandemiebedingten Besonderheiten, die bei einer richtigen Handhabung voraussichtlich lediglich zu einer Reduzierung der Kadergröße geführt hätten, erschien uns eine solch gravierende Rechtsfolge allerdings als nicht sachgerecht. Daher hat der Kontrollausschuss lediglich eine Geldstrafe beantragt, und der FCK ist diesem Strafantrag gefolgt."

Der Verein hat dem Urteil des DFB-Sportgerichts zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.