DFB-Bundesgericht weist abermals Verwaltungsbeschwerde Münsters zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die letzte noch anhängige Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster als unbegründet zurückgewiesen. Diese hatte sich gegen den Beschluss des DFB-Spielausschusses vom 17. Juli 2020 gewendet, mit dem Münsters Antrag auf Zulassung zur 3. Liga für die Spielzeit 2020/2021 zurückgewiesen wurde.

Bereits in den vorangegangenen Wochen hatte das DFB-Bundesgericht mehrere weitere Verwaltungsbeschwerden und Einsprüche gegen Spielwertungen von Preußen Münster als unbegründet zurückgewiesen. Nach dem neuerlichen Urteil von heute ist bei den Rechtsinstanzen des DFB derzeit kein weiterer Fall mehr anhängig, der Preußen Münster betrifft.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die letzte noch anhängige Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster als unbegründet zurückgewiesen. Diese hatte sich gegen den Beschluss des DFB-Spielausschusses vom 17. Juli 2020 gewendet, mit dem Münsters Antrag auf Zulassung zur 3. Liga für die Spielzeit 2020/2021 zurückgewiesen wurde.

Bereits in den vorangegangenen Wochen hatte das DFB-Bundesgericht mehrere weitere Verwaltungsbeschwerden und Einsprüche gegen Spielwertungen von Preußen Münster als unbegründet zurückgewiesen. Nach dem neuerlichen Urteil von heute ist bei den Rechtsinstanzen des DFB derzeit kein weiterer Fall mehr anhängig, der Preußen Münster betrifft.