DFB-Sportgericht erlässt Vereinen 25 Prozent der Strafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat bei seinen neusten Urteilen gegen Eintracht Frankfurt, Bayer Leverkusen, den VfB Stuttgart und Fortuna Düsseldorf allen Klubs einen Strafrabatt von etwa 25 Prozent eingeräumt. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Analog der Entscheidung des DFB-Bundesgerichts von letzter Woche im Fall Hansa Rostock waren sich auch Kontrollausschuss und Sportgericht darüber einig, den Vereinen circa 25 Prozent des im Normalfall ausgesprochenen Strafmaßes zu erlassen. Dies geschieht in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen."

Alle offenen Verfahren, die nun in rechtskräftige Urteile mündeten, waren noch aus dem zweiten Halbjahr 2019 anhängig. Den Vereinen wurde ferner nachgelassen, ein Drittel der Strafe für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis Ende des Jahres nachgewiesen werden muss. Anfang Juni hatten Kontrollausschuss und Sportgericht im Interesse der Klubs sämtliche Verfahren eingestellt, die aus dem Corona-Jahr 2020 datierten.

75.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Von der neuen Marschroute für offene Verfahren aus dem Jahr 2019 profitierten nun Eintracht Frankfurt, Bayer Leverkusen, der VfB Stuttgart und Fortuna Düsseldorf. Frankfurt wurde wegen Zuschauer-Verfehlungen während des Bundesliga-Spiels beim FSV Mainz 05 am 2. Dezember 2019 mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt, die ohne den 25-prozentigen Abschlag wahrscheinlich 100.000 Euro betragen hätte. Bis zu 25.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Frankfurter Zuschauer hatten mit dem Zünden von Pyrotechnik für eine Verzögerung des Spielbeginns um mehr als zehn Minuten gesorgt, einen Balljungen mit einem gefüllten Becher beworfen und Toilettenanlagen demoliert.

Bayer Leverkusen muss 36.000 Euro Geldstrafe zahlen, wovon bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden werden können. In der 58. Spielminute der Bundesligapartie beim 1. FC Köln am 14. Dezember 2019 wurden im Leverkusener Block mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Bis Spielende wurden 19 weitere pyrotechnischen Gegenstände gezündet.

Stuttgart muss 22.500 Euro Strafe zahlen

Bundesliga-Rückkehrer VfB Stuttgart wurde mit einer Geldstrafe von 22.500 Euro belegt, wovon bis zu 7500 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden werden können. Unmittelbar vor der Zweitligapartie bei Hannover 96 am 21. Dezember 2019 wurden im Stuttgarter Block mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Mit Anpfiff zur zweiten Halbzeit wurden erneut mindestens 25 Bengalische Feuer im Gästebereich gezündet.

Fortuna Düsseldorf muss nach den Vorkommnissen beim rheinischen Bundesliga-Derby gegen den 1. FC Köln am 3. November 2019 eine Geldstrafe von 19.500 Euro zahlen, wovon 6500 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden werden können. Vor Anpfiff sowie während der Begegnung zündeten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt mindestens 15 Rauchkörper. Zudem brannten Düsseldorfer Zuschauer im Verlaufe der Partie mindestens elf Bengalische Feuer ab.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat bei seinen neusten Urteilen gegen Eintracht Frankfurt, Bayer Leverkusen, den VfB Stuttgart und Fortuna Düsseldorf allen Klubs einen Strafrabatt von etwa 25 Prozent eingeräumt. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Analog der Entscheidung des DFB-Bundesgerichts von letzter Woche im Fall Hansa Rostock waren sich auch Kontrollausschuss und Sportgericht darüber einig, den Vereinen circa 25 Prozent des im Normalfall ausgesprochenen Strafmaßes zu erlassen. Dies geschieht in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen."

Alle offenen Verfahren, die nun in rechtskräftige Urteile mündeten, waren noch aus dem zweiten Halbjahr 2019 anhängig. Den Vereinen wurde ferner nachgelassen, ein Drittel der Strafe für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis Ende des Jahres nachgewiesen werden muss. Anfang Juni hatten Kontrollausschuss und Sportgericht im Interesse der Klubs sämtliche Verfahren eingestellt, die aus dem Corona-Jahr 2020 datierten.

75.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Von der neuen Marschroute für offene Verfahren aus dem Jahr 2019 profitierten nun Eintracht Frankfurt, Bayer Leverkusen, der VfB Stuttgart und Fortuna Düsseldorf. Frankfurt wurde wegen Zuschauer-Verfehlungen während des Bundesliga-Spiels beim FSV Mainz 05 am 2. Dezember 2019 mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt, die ohne den 25-prozentigen Abschlag wahrscheinlich 100.000 Euro betragen hätte. Bis zu 25.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Frankfurter Zuschauer hatten mit dem Zünden von Pyrotechnik für eine Verzögerung des Spielbeginns um mehr als zehn Minuten gesorgt, einen Balljungen mit einem gefüllten Becher beworfen und Toilettenanlagen demoliert.

Bayer Leverkusen muss 36.000 Euro Geldstrafe zahlen, wovon bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden werden können. In der 58. Spielminute der Bundesligapartie beim 1. FC Köln am 14. Dezember 2019 wurden im Leverkusener Block mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Bis Spielende wurden 19 weitere pyrotechnischen Gegenstände gezündet.

Stuttgart muss 22.500 Euro Strafe zahlen

Bundesliga-Rückkehrer VfB Stuttgart wurde mit einer Geldstrafe von 22.500 Euro belegt, wovon bis zu 7500 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden werden können. Unmittelbar vor der Zweitligapartie bei Hannover 96 am 21. Dezember 2019 wurden im Stuttgarter Block mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Mit Anpfiff zur zweiten Halbzeit wurden erneut mindestens 25 Bengalische Feuer im Gästebereich gezündet.

Fortuna Düsseldorf muss nach den Vorkommnissen beim rheinischen Bundesliga-Derby gegen den 1. FC Köln am 3. November 2019 eine Geldstrafe von 19.500 Euro zahlen, wovon 6500 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden werden können. Vor Anpfiff sowie während der Begegnung zündeten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt mindestens 15 Rauchkörper. Zudem brannten Düsseldorfer Zuschauer im Verlaufe der Partie mindestens elf Bengalische Feuer ab.