42.000 Euro Strafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro belegt. Bis zu 14.000 Euro davon kann der VfL Osnabrück für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was bis zum 31. Dezember 2020 nachzuweisen wäre.

Während der Zweitligapartie beim VfL Bochum am 22. November 2019 wurden über das gesamte Spiel hinweg im Osnabrücker Fanblock pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Blinker und Rauchkörper abgebrannt. Unter anderem auch in der Halbzeit, weshalb sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um etwa vier Minuten verzögerte. Darüber hinaus wurden in der 63. Spielminute aus dem Osnabrücker Zuschauerbereich drei Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Wie auch bei allen anderen Verfahren der Vorwoche, die noch aus dem Jahr 2019 datierten, gewährten Kontrollausschuss und Sportgericht auch in diesem Fall einen Strafrabatt von etwa 25 Prozent. Dies geschieht in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro belegt. Bis zu 14.000 Euro davon kann der VfL Osnabrück für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was bis zum 31. Dezember 2020 nachzuweisen wäre.

Während der Zweitligapartie beim VfL Bochum am 22. November 2019 wurden über das gesamte Spiel hinweg im Osnabrücker Fanblock pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Blinker und Rauchkörper abgebrannt. Unter anderem auch in der Halbzeit, weshalb sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um etwa vier Minuten verzögerte. Darüber hinaus wurden in der 63. Spielminute aus dem Osnabrücker Zuschauerbereich drei Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Wie auch bei allen anderen Verfahren der Vorwoche, die noch aus dem Jahr 2019 datierten, gewährten Kontrollausschuss und Sportgericht auch in diesem Fall einen Strafrabatt von etwa 25 Prozent. Dies geschieht in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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