Sportgericht weist Münster-Einspruch gegen Meppen-Spiel abermals zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch von Preußen Münster gegen die Spielwertung der Begegnung mit dem SV Meppen vom 1. Juli 2020 erneut als unbegründet zurückgewiesen. Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 17. Juli 2020, gegen das Münster Einspruch eingelegt hatte. Meppen hatte die Partie seinerzeit 3:0 gewonnen.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts hat Preußen Münster nunmehr Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

In den letzten Wochen hatte das Sportgericht bereits Münsters Einsprüche gegen die Wertungen der 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie der beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Zudem hatte das DFB-Bundesgericht erst kürzlich die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 35 bis 38 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen.

Münster hatte seine Einsprüche gegen die Spielwertungen damit begründet, dass die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. 

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch von Preußen Münster gegen die Spielwertung der Begegnung mit dem SV Meppen vom 1. Juli 2020 erneut als unbegründet zurückgewiesen. Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 17. Juli 2020, gegen das Münster Einspruch eingelegt hatte. Meppen hatte die Partie seinerzeit 3:0 gewonnen.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts hat Preußen Münster nunmehr Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

In den letzten Wochen hatte das Sportgericht bereits Münsters Einsprüche gegen die Wertungen der 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie der beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Zudem hatte das DFB-Bundesgericht erst kürzlich die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 35 bis 38 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen.

Münster hatte seine Einsprüche gegen die Spielwertungen damit begründet, dass die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe.