DFB und Waldhof Mannheim legen Streit vergleichsweise bei

Der SV Waldhof Mannheim und der Deutsche Fußball-Bund haben ihren Streit um den Abzug von drei Punkten anlässlich der Ausschreitungen und pyrotechnischen Vorfälle bei den Relegationsspielen zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem KFC Uerdingen im Mai 2018 vergleichsweise beigelegt. Vorausgegangen war die Berufungsverhandlung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main und ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, in dem dieses seine vorläufige Rechtsauffassung zum Ausdruck gebracht hatte. Dabei führte der Senat einerseits aus, dass es sich beim Punktabzug um eine in der Satzung des DFB vorgesehene Strafe handle, die grundsätzlich auch für Fälle wie diejenigen vorgesehen sei, auf die sie das Bundesgericht des DFB hier angewandt habe. Auch bei der Anwendung der somit grundsätzlichen anwendbaren Rechtsgrundlage für einen Punktabzug habe das Bundesgericht die erhobenen Einwände und zu berücksichtigenden Aspekte ordnungsgemäß abgewogen, so dass der Punktabzug auch inhaltlich nicht gegen Treu und Glauben verstoße. Andererseits wurden auch Verstöße des DFB gegen seine Verfahrensbestimmungen gerügt.

Da somit der Ausgang des Rechtsstreits immer noch offen war, haben sich die Parteien auf Anregung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf eine Reduzierung der von der DFB-Sportgerichtsbarkeit verhängten Sanktionen geeinigt und somit den Rechtsstreit vergleichsweise beigelegt. Konkret wird die Strafe von drei Punkten Abzug in der Saison 2018/2019 auf zwei Punkte Abzug reduziert. Ebenso erfolgte eine Reduzierung der Geldstrafe von 25.000 Euro auf 10.000 Euro, welche in Höhe eines Teilbetrages von 7000 Euro für sicherheitsrelevante Maßnahmen beim SV Waldhof Mannheim verwendet werden kann bzw. verwendet wurde.

Beide Parteien sind sich darüber einig und heben noch einmal hervor, dass sie jegliche Gewalt und pyrotechnischen Aktionen im Stadion strikt ablehnen und verurteilen.

[sl]

Der SV Waldhof Mannheim und der Deutsche Fußball-Bund haben ihren Streit um den Abzug von drei Punkten anlässlich der Ausschreitungen und pyrotechnischen Vorfälle bei den Relegationsspielen zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem KFC Uerdingen im Mai 2018 vergleichsweise beigelegt. Vorausgegangen war die Berufungsverhandlung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main und ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, in dem dieses seine vorläufige Rechtsauffassung zum Ausdruck gebracht hatte. Dabei führte der Senat einerseits aus, dass es sich beim Punktabzug um eine in der Satzung des DFB vorgesehene Strafe handle, die grundsätzlich auch für Fälle wie diejenigen vorgesehen sei, auf die sie das Bundesgericht des DFB hier angewandt habe. Auch bei der Anwendung der somit grundsätzlichen anwendbaren Rechtsgrundlage für einen Punktabzug habe das Bundesgericht die erhobenen Einwände und zu berücksichtigenden Aspekte ordnungsgemäß abgewogen, so dass der Punktabzug auch inhaltlich nicht gegen Treu und Glauben verstoße. Andererseits wurden auch Verstöße des DFB gegen seine Verfahrensbestimmungen gerügt.

Da somit der Ausgang des Rechtsstreits immer noch offen war, haben sich die Parteien auf Anregung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf eine Reduzierung der von der DFB-Sportgerichtsbarkeit verhängten Sanktionen geeinigt und somit den Rechtsstreit vergleichsweise beigelegt. Konkret wird die Strafe von drei Punkten Abzug in der Saison 2018/2019 auf zwei Punkte Abzug reduziert. Ebenso erfolgte eine Reduzierung der Geldstrafe von 25.000 Euro auf 10.000 Euro, welche in Höhe eines Teilbetrages von 7000 Euro für sicherheitsrelevante Maßnahmen beim SV Waldhof Mannheim verwendet werden kann bzw. verwendet wurde.

Beide Parteien sind sich darüber einig und heben noch einmal hervor, dass sie jegliche Gewalt und pyrotechnischen Aktionen im Stadion strikt ablehnen und verurteilen.

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