Dresden legt Einspruch gegen Darmstadt-Spiel ein

Dynamo Dresden hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Darmstadt 98 eingelegt. Die Begegnung hatte Darmstadt am Freitag (7. Februar 2020) in Dresden 3:2 gewonnen.

Dresden begründet seinen Einspruch damit, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3-Ausgleich durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. 

Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Zu gegebener Zeit wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.

[mm]

Dynamo Dresden hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Darmstadt 98 eingelegt. Die Begegnung hatte Darmstadt am Freitag (7. Februar 2020) in Dresden 3:2 gewonnen.

Dresden begründet seinen Einspruch damit, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3-Ausgleich durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. 

Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Zu gegebener Zeit wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.