DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafen für Hamburger SV und FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die zuvor im Einzelrichterverfahren verhängten Geldstrafen gegen den FC St. Pauli und den Hamburger SV nach den Zuschauer-Vorkommnissen beim Zweitliga-Derby am 16. September 2019 abgemildert. St. Pauli wurde wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe von 90.000 Euro belegt, wovon 30.000 Euro vom Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Dem HSV wurde wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe von 140.000 Euro auferlegt, wovon 47.000 für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Im Einzelrichterverfahren waren zunächst Geldstrafen von 200.000 Euro (HSV) beziehungsweise 120.000 Euro (St. Pauli) verhängt worden, jeweils ohne Nachlassmöglichkeit.

"Die Beweisaufnahme hat heute ergeben, dass die Vorfälle beim Lokalderby im September weniger gravierend waren als die Ausschreitungen beim vorangegangenen Aufeinandertreffen im März. Die erste Halbzeit verlief diesmal störungsfrei. Die Spielverzögerung zu Beginn der zweiten Halbzeit betrug 3:20 Minuten und damit weniger als ursprünglich angenommen. Daher war die Reduzierung der Geldstrafen gerechtfertigt", sagte Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, zur Begründung der beiden Urteile.

Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit zündeten HSV-Zuschauer seinerzeit 35 Bengalische Feuer, mindestens 20 Blinker, 21 Feuerwerksraketen und fünf Knallkörper. Zum gleichen Zeitpunkt brannten St. Pauli-Zuschauer eine Rauchbombe, 20 Bengalische Feuer und mindestens 20 Blinker ab. Des Weiteren schossen Heimzuschauer aus elf Feuerwerksbatterien über die gesamte Tribüne des FC St. Pauli verteilt eine Vielzahl an Raketen und Leuchtkugeln in die Luft. Aufgrund der Rauchentwicklung in beiden Anhänger-Bereichen konnte die zweite Hälfte erst mit einer Verzögerung von 3:20 Minuten angepfiffen werden.

In der 66. Minute warf ein Hamburger Zuschauer einen Knallkörper in Richtung des Innenraums, wo dieser vor dem Fuß eines Balljungen explodierte. Darüber hinaus brannten Gästezuschauer in der Nachspielzeit fünf Bengalische Feuer ab, wovon zwei auf das Spielfeld geworfen wurden. Zudem wurden fünf Raketenbatterien gezielt in Richtung des benachbarten St. Pauli-Blocks abgeschossen. Von der 20. Minute bis nach Spielende zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt noch zwei Böller, drei Knallkörper, drei Rauchbomben sowie 21 Bengalische Feuer.

In der 63. Minute brannten St. Pauli-Zuschauer ein Bengalisches Feuer und einen Rauchtopf ab. Darüber hinaus zündeten Heimzuschauer in der Nachspielzeit zwölf weitere Bengalische Feuer und schossen erneut eine erhebliche Menge an Pyrotechnik aus etwa zehn Raketenbatterien. Nach der Partie brannten Heimzuschauer fünf weitere Bengalische Feuer ab.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die zuvor im Einzelrichterverfahren verhängten Geldstrafen gegen den FC St. Pauli und den Hamburger SV nach den Zuschauer-Vorkommnissen beim Zweitliga-Derby am 16. September 2019 abgemildert. St. Pauli wurde wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe von 90.000 Euro belegt, wovon 30.000 Euro vom Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Dem HSV wurde wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe von 140.000 Euro auferlegt, wovon 47.000 für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Im Einzelrichterverfahren waren zunächst Geldstrafen von 200.000 Euro (HSV) beziehungsweise 120.000 Euro (St. Pauli) verhängt worden, jeweils ohne Nachlassmöglichkeit.

"Die Beweisaufnahme hat heute ergeben, dass die Vorfälle beim Lokalderby im September weniger gravierend waren als die Ausschreitungen beim vorangegangenen Aufeinandertreffen im März. Die erste Halbzeit verlief diesmal störungsfrei. Die Spielverzögerung zu Beginn der zweiten Halbzeit betrug 3:20 Minuten und damit weniger als ursprünglich angenommen. Daher war die Reduzierung der Geldstrafen gerechtfertigt", sagte Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, zur Begründung der beiden Urteile.

Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit zündeten HSV-Zuschauer seinerzeit 35 Bengalische Feuer, mindestens 20 Blinker, 21 Feuerwerksraketen und fünf Knallkörper. Zum gleichen Zeitpunkt brannten St. Pauli-Zuschauer eine Rauchbombe, 20 Bengalische Feuer und mindestens 20 Blinker ab. Des Weiteren schossen Heimzuschauer aus elf Feuerwerksbatterien über die gesamte Tribüne des FC St. Pauli verteilt eine Vielzahl an Raketen und Leuchtkugeln in die Luft. Aufgrund der Rauchentwicklung in beiden Anhänger-Bereichen konnte die zweite Hälfte erst mit einer Verzögerung von 3:20 Minuten angepfiffen werden.

In der 66. Minute warf ein Hamburger Zuschauer einen Knallkörper in Richtung des Innenraums, wo dieser vor dem Fuß eines Balljungen explodierte. Darüber hinaus brannten Gästezuschauer in der Nachspielzeit fünf Bengalische Feuer ab, wovon zwei auf das Spielfeld geworfen wurden. Zudem wurden fünf Raketenbatterien gezielt in Richtung des benachbarten St. Pauli-Blocks abgeschossen. Von der 20. Minute bis nach Spielende zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt noch zwei Böller, drei Knallkörper, drei Rauchbomben sowie 21 Bengalische Feuer.

In der 63. Minute brannten St. Pauli-Zuschauer ein Bengalisches Feuer und einen Rauchtopf ab. Darüber hinaus zündeten Heimzuschauer in der Nachspielzeit zwölf weitere Bengalische Feuer und schossen erneut eine erhebliche Menge an Pyrotechnik aus etwa zehn Raketenbatterien. Nach der Partie brannten Heimzuschauer fünf weitere Bengalische Feuer ab.

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