Zwei Spiele Sperre für Herthas Jarstein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rune Jarstein vom Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Jarstein war in der 28. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 24. November 2019 nach einem Foulspiel an dem Augsburger Florian Niederlechner von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) des Feldes verwiesen worden. Die nachfolgende Aktion Jarsteins gegen den Augsburger Sergio Cordova hatte der Unparteiische hingegen nicht als Feldverweis-würdig bewertet.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rune Jarstein vom Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Jarstein war in der 28. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 24. November 2019 nach einem Foulspiel an dem Augsburger Florian Niederlechner von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) des Feldes verwiesen worden. Die nachfolgende Aktion Jarsteins gegen den Augsburger Sergio Cordova hatte der Unparteiische hingegen nicht als Feldverweis-würdig bewertet.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.