Drei Spiele Sperre für Wehen Wiesbadens Stefan Aigner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Aigner vom Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Aigner war in der 57. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 3. November 2019 von Schiedsrichter René Rohde (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Spieler beziehungsweise der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Aigner vom Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Aigner war in der 57. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 3. November 2019 von Schiedsrichter René Rohde (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Spieler beziehungsweise der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.